Foto: Arno Reimann
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Eutin – Zwischen 18.30 und 21.30 Uhr wurden am Dienstag, 4.4., zwei männliche Pkw-Fahrer durch das Polizeirevier in Eutin kontrolliert. Ein Fahrer führte seinen Skoda ohne Fahrerlaubnis und unter Wirkung von Drogen. Der zweite Kontrollierte stand ebenfalls unter dem Einfluss von Drogen und konsumierte zudem noch Alkohol.

Die ganze Story: Um 18.30 Uhr kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Eutin einen 23-jährigen Fahrer eines Skoda Fabia in der Wilhelm-Wisser-Straße. Bei der Kontrolle fiel den Beamten auf, dass die Pupillen des Ostholsteiners verzögert auf Licht reagierten. Im Rahmen eines Drogen-Vortests konnte der Verdacht des Drogenkonsums erhärtet werden, sodass durch die Streifenwagenbesatzung eine Blutprobe angeordnet wurde. Im weiteren Verlauf stellten die Polizisten zudem fest, dass dem Mann bereits Anfang des Jahres der Führerschein wegen Betäubungsmittelkonsums im Straßenverkehr entzogen wurde.

Es wird wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr und des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel ermittelt.

Gegen 21.00 Uhr erhielt das Polizeiautobahnrevier Scharbeutz einen Hinweis auf einen Autofahrer, der offensichtlich alkoholisiert mit einem Ostholsteiner VW in Scharbeutz unterwegs sei. Mehrere Streifenwagen fahndeten nach dem VW Golf. Polizisten aus Eutin konnten den 30-jährigen Fahrzeugführer 20 Minuten später im Stadtgebiet antreffen. Der Mann räumte ein, vor Fahrtantritt Bier getrunken zu haben. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,67 Promille. Parallel fiel den Beamten auf, dass die Bindehäute des Mannes gerötet waren und die Pupillen verlangsamt auf Licht reagierten. Ein Urintest bestätigte auch hier den Anfangsverdacht des Drogenkonsums. Infolgedessen wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Der Ostholsteiner muss sich nun wegen des Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss und unter Wirkung berauschender Mittel verantworten müssen.

Beiden Männern wurden die Weiterfahrten untersagt. Zudem werden die zuständigen Führerscheinstellen informiert.

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