Sabine Sütterlin-Waack - Foto: Frank Peter/oH
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Kiel – Nach der erfolgreichen Pilotierung des Distanzelektroimpulsgeräts (DEIG) sind zwischenzeitlich weitere Dienststellen mit dem DEIG ausgestattet worden. Die Pilotphase des DEIG erstreckte sich von Mai 2022 bis September 2023. Das neue Einsatzmittel wurde in dieser Zeit auf dem 1. Polizeirevier Neumünster, dem Polizeirevier Ahrensburg sowie beim Spezialeinsatzkommando erprobt. Diese benannten Dienststellen sind auch weiterhin mit dem DEIG ausgestattet.

Seit der Einführung des DEIG kam es zu insgesamt 71 polizeilichen Einsätzen (inklusive der Erprobungsphase mit 35 Einsatzsituationen), bei denen das Gerät zur Unterstützung von Einsatzmaßnahmen genutzt wurde. In acht dieser Einsätze kam es zu einer DEIG-Schussabgabe.

Bereits im Erprobungszeitraum wurde deutlich,dass das DEIG insbesondere bei Einsatzlagen mit hohem Verletzungsrisiko die Möglichkeit bietet, eine aggressive oder angreifende Person auf Distanz zu halten. Solche Einsatzlagen konnten, aufgrund der deeskalierenden Wirkung des DEIG, bereits mehrmals durch die Androhung des DEIG, teilweise unterstützend durch das Erzeugen des Lichtbogens, beendet werden.

Aufbauend auf die Pilotphase hat sich Schleswig-Holstein für eine schrittweise Einführung des DEIG entschieden. So sollen weitere Erfahrungen in Einsätzen gesammelt und die Aus- und Fortbildung mit dem neuen Einsatzmittel stetig angepasst und optimiert werden.

Alle Einsatzsituationen werden fortlaufend und intensiv in Bezug auf Handhabung, Taktik und Technik analysiert. Dadurch können gegebenenfalls erforderliche Anpassungen beim Einsatz des DEIG zeitnah erkannt und umgesetzt werden.

Im Jahr 2024 wurde eine Vollausstattung für das 4. Polizeirevier in Kiel mit seinen nachgeordneten Dienststellen sowie die Ausstattung der nachgeordneten Stationen des Polizeireviers Ahrensburg umgesetzt.

Aktuell wird das 4. Polizeirevier in Lübeck ausgestattet. Im Rahmen der schrittweisen Einführung folgt im Jahr 2025 zudem das 2. Polizeirevier in Kiel. Im Jahr 2026 soll das 1. Polizeirevier in Flensburg folgen. Der Fokus bei der schrittweisen Einführung liegt insbesondere auf Revieren mit Kriminalitätsschwerpunkten.

Dazu Innenministerin Sütterlin-Waack: „Die bisherigen Einsätze zeigen deutlich, dass das DEIG eine starke präventive und deeskalierende Wirkung entfalten kann. Oft reicht bereits die Androhung seines Einsatzes aus, um die Situation zu beruhigen, ohne dass weitere Zwangsmaßnahmen erforderlich sind. Das DEIG trägt dazu bei, Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte zu verhindern. Gerade in Bereichen mit erhöhtem Gewaltpotenzial oder Kriminalitätsschwerpunkten kann eine gezielte und schrittweise Einführung dazu beitragen die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten nachhaltig zu verbessern.“

Hintergrund:

Das Einsatzmittel DEIG soll die Lücke zwischen Reizstoffsprühgerät und kurzem Einsatzstock einerseits und der Schusswaffe andererseits schließen und den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten somit einen größeren Handlungsspielraum bei der Wahl abgestufter Zwangsmittel geben.

Das DEIG wird von den Einsatzkräften offen getragen und ist durch seine auffällige gelbe Signalfarbe sofort erkennbar. Wenn das Gerät eingesetzt werden muss, sendet es nach dem Abschuss zweier Elektroden Stromimpulse aus, die auf das menschliche Nervensystem einwirken. Dies führt zu einer vorübergehenden Immobilisation, wodurch die betreffende Person kurzzeitig handlungsunfähig wird. So können die Polizistinnen und Polizisten die Person überwältigen und die Situation kontrollieren, ohne weitere Gewalt anwenden zu müssen.

Die Voraussetzungen für den Einsatz des DEIG regelt das Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (LVwG SH) in § 258a LvwG. Der Einsatz ist grundsätzlich erlaubt bei Straftaten einer gewissen Schwere oder Einsatzlagen mit einer besonderen Gefährlichkeit, grundsätzlich nicht bei Bagatelldelikten.

(Quelle für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport)