Foto: Arno Reimann
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Lübeck – In der Lübecker Innenstadt hat sich ein Verkehrsunfall zwischen einer Fahrradfahrerin und einem E-Scooter-Fahrer ereignet. Beide Personen wurden bei dem Unfall am Dienstag (28.7.) verletzt und wurden vom Rettungsdienst in ein nahe gelegenes Krankenhaus gebracht. Ersten Erkenntnissen zufolge könnte der Fahrer des E-Scooters alkoholisiert gewesen sein. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Gegen 6.30 Uhr fuhr eine 59-jährige Lübeckerin mit ihrem Fahrrad den geteilten Rad- und Fußweg der Willy-Brandt-Allee entlang der Trave, an der Musik- und Kongresshalle vorbei, in Richtung des Holstentors. Kurz hinter der Holstenhafenbrücke kam ihr ein 45-jähriger E-Scooter-Fahrer entgegen. Dieser habe den Roller aktuellen Erkenntnissen zufolge in Schlangenlinien geführt. Obwohl die Radfahrerin ihn auf sich aufmerksam gemacht habe, sei der 45-jährige Fahrer mit der Frau kollidiert. Beide Verkehrsteilnehmer stürzten dadurch und mussten mit leichten Verletzungen vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden.

Während der Sachverhaltsaufnahme stellten die Polizeibeamten verschiedene Anhaltspunkte für den Konsum von Alkohol bei dem 45-jährigen Lübecker fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 2,06 Promille. Die Polizeibeamten ordneten daraufhin die Entnahme einer Blutprobe an.

Zusätzlich verdichteten sich Hinweise darauf, dass der E-Scooter mit mehr als 20 km/h gefahren worden sein könnte. Unter diesen Umständen ergab sich der Verdacht, dass der Tatverdächtige ohne die erforderliche Fahrerlaubnis und ohne die notwendige Pflichtversicherung gefahren sein könnte. Bei einer weiteren Untersuchung des Kraftfahrzeugs stellten die Beamten zudem fest, dass das mitgeführte Versicherungskennzeichen nicht auf das Fahrzeug zugelassen war. Sowohl der E-Scooter als auch die Versicherungsplakette wurden von den eingesetzten Beamten sichergestellt.

Die Polizei hat nun die Ermittlungen gegen den E-Scooter-Fahrer (äthiopische Staatsangehörigkeit) aufgenommen. Gegenstand der Ermittlungen sind unter anderem der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Verdacht der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke sowie der Verdacht der Urkundenfälschung.