Lübeck – Beamte des Wasserschutzpolizeireviers Lübeck haben den Umschlag von zwei Großtransformatoren mit einem Gewicht von jeweils rund 280 Tonnen an einem Hafenterminal in Lübeck kontrolliert. Dabei wurden mehrere Verstöße gegen geltende Vorschriften festgestellt. Bei dem Einsatz wurde ein Schwerlastkran mit einem Gesamtgewicht von etwa 750 Tonnen verwendet. Die Gesamtbelastung pro Hub – inklusive Kran, Anschlagmitteln und Transformatoren – betrug rund 1.000 Tonnen. Damit wurde die übliche Belastungsgrenze der Hafenanlage spürbar überschritten. Eine für diese außergewöhnliche Nutzung erforderliche Genehmigung der Hafenbehörde konnte allerdings vor Ort nicht vorgelegt werden.
Da zum Zeitpunkt des Umschlages im Mai wechselhafte bis stürmische Wetterverhältnisse herrschten, wurde dieser trotz fehlender Unterlagen unter besonderer Beobachtung fortgesetzt. Die Wasserschutzpolizei hat im Anschluss und in Absprache mit der zuständigen Behörde weitere Ermittlungen zur Genehmigungspflicht eingeleitet.
Darüber hinaus mussten die Transformatoren als Gefahrgut eingestuft werden, da sie mit Druckgas gefüllt waren. Für den Seetransport fehlten jedoch die vorgeschriebenen Beförderungspapiere. Der Kapitän des Stückgutschiffes konnte diese nicht vorweisen, da er laut eigener Aussage vom Auftraggeber nicht über die Gefahrguteigenschaft informiert worden war. Aufgrund dieses Verstoßes wurde ein Verwarngeld verhängt.
Zudem wurde festgestellt, dass der Auftraggeber der Beförderung die notwendigen Gefahrgutdokumente für den Seetransport nicht ausgestellt hatte. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Auch wurde das Einbringen des Gefahrgutes in den Lübecker Hafen nicht ordnungsgemäß bei der Hafenbehörde angemeldet, was ein weiteres Verfahren gegen den Reeder beziehungsweise Agenten zur Folge hatte. Die Wasserschutzpolizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die hohe Bedeutung der Einhaltung aller Vorschriften beim Umschlag von Gefahrgut hin, um die Sicherheit im Hafenbetrieb zu gewährleisten. Verstöße gegen Genehmigungspflichten und Gefahrgutvorschriften werden konsequent verfolgt.
(Quelle: Philipp Jagelle, Pressesprecher – Polizeidirektion Lübeck)