Foto: arstodo
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Schönwalde a. B. – Seit Juli 2022 werden auf der Landesstraße 57 zwischen Schönwalde und Lensahn Fahrbahnerneuerungen sowie Maßnahmen zum Bau eines Radweges durchgeführt, die eine Vollsperrung bis voraussichtlich September 2023 erfordern. Trotz entsprechender Beschilderung und einer ausgewiesenen Umleitung für den gesamten Fahrzeugverkehr, nutzen insbesondere ortskundige Verkehrsteilnehmer Anwohnerstraßen wie den Kniphagener Weg, um den gesperrten Bereich zu umfahren.

Die Beamten der Polizeistation Schönwalde haben, nach zahlreichen Anwohnerbeschwerden, in den vergangenen Tagen stichprobenartige Kontrollen durchgeführt und in aufklärenden Gesprächen über die baulichen Gegebenheiten und verkehrsrechtlichen Vorschriften informiert. Zunächst beließen es die Polizisten bei mündlichen Verwarnungen. Da neben der verbotswidrigen Umfahrung vereinzelt auch Warnbaken umgestellt wurden, was Gefahren birgt und im Einzelfall eine Straftat wegen des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr begründen kann, werden die Kontrollen fortgesetzt.

Eine Missachtung des Durchfahrtsverbots wird für Pkw mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro belegt.

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