Ordnungsamt und Polizei bei der Kontrolle eines Fahrrades - Foto: ots/oH Foto: Polizei (freigegeben)
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Lübeck – Die Polizei hat zusammen mit dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zum Schulbeginn nach den langen Sommerferien am Montagmorgen (28.8.) mehrere polizeiliche Fahrradkontrollen im Stadtteil St. Lorenz Süd vorgenommen. Hierbei wurde ein Spitzenwert von Verstößen der vergangenen Monate festgestellt.

Zwischen 7 Uhr und 9 Uhr kontrollierten Beamte des 2. Polizeirevier Lübeck mit der Unterstützung des KOD Lübeck den Fahrradverkehr am Lindenplatz, Buntekuhweg und in der Josephinenstraße. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag dabei auf der korrekten Nutzung der vorhandenen Fahrbahnen.

Aufgrund des Schulbeginns nach den Sommerferien war das zu erwartende hohe Verkehrsaufkommen zu verzeichnen, was zugleich einen weiteren Grund für diese Kontrollen darstellte.

Das Gesamtergebnis der Fahrradüberprüfungen bildet einen Spitzenwert von Verstößen der zurückliegenden Monate dar.

Insgesamt wurden 125 Radfahrer an den drei unterschiedlichen Kontrollpunkten in Augenschein genommen. Bei über der Hälfte der kontrollierten Personen (71) musste ein entsprechendes Verwarngeld verhängt werden. 35-mal wurde die falsche Fahrbahn benutzt, 30-mal wurde verbotenerweise der Gehweg befahren, zweimal wurde während der Fahrt das Mobiltelefon genutzt und vier weitere sonstige Verstöße mussten festgestellt werden.

Die ausgesprochenen Verwarngelder variieren nach Schwere der Verstöße von 20 Euro für die falsche Fahrbahnbenutzung bis 55 Euro für die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt.

Allgemein wurden die Kontrollen durch den überwiegenden Teil der Verkehrsteilnehmer positiv aufgenommen. Die meisten Radfahrer verhielten sich während der Fahrt und der Kontrollmaßnahmen vorbildlich. Die Polizei ist von dem Ergebnis nicht überrascht, da die Verkehrskontrollen an insgesamt drei unterschiedlichen Orten zeitgleich durchgeführt wurden. Im Zuge des Schulbeginns wird noch einmal auf die Wichtigkeit der Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrbahnen durch alle Verkehrsteilnehmer zum Schutz der eigenen Verkehrssicherheit hingewiesen.

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