Foto: Arno Reimann
- Anzeige -

Hamburg – Nach erstem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg stürzte ein Mann (34) am 29.1. gegen 0.25 Uhr offensichtlich alkoholisiert nach einer Fahrt mit einem Fahrrad auf dem Bahnsteig im S-Bahnhaltepunkt Wandsbeker Chaussee kopfüber mit dem Rad vom Bahnsteig auf die S-Bahngleise. Dort blieb der Verunfallte zunächst regungslos liegen.

Ein bislang unbekannter Passant entdeckte den Verletzten im Gleisbereich und rettete den afghanischen Staatsangehörigen auf den Bahnsteig.

Circa fünf Minuten später überfuhr eine einfahrende S-Bahn der Linie S1 das noch im Gleisbereich liegende Fahrrad des Verunfallten. Alarmierte Kräfte der Bundespolizei, der Feuerwehr und der Polizei Hamburg erreichten den Einsatzort. Eine Streckensperrung sowie Stromabschaltung der Stromschienen wurden veranlasst.

Bei dem Verunfallten waren insbesondere blutende Gesichtsverletzungen zu erkennen. Nach einer Erstversorgung durch eine Rettungswagenbesatzung wurde der Verletzte mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Der Triebfahrzeugführer der S-Bahn stand unter dem Eindruck des Geschehens und musste vor Ort abgelöst werden. Das überrollte Fahrrad wurde durch Einsatzkräfte geborgen und von der Bundespolizei sichergestellt. Nach Beendigung der Rettungs- und Einsatzmaßnahmen wurde die Streckensperrung gegen 1.50 Uhr wieder aufgehoben. Über Betriebsstörungen im S-Bahnverkehr können von der Bundespolizei keine Angaben gemacht werden.

Ergebnis nach Auswertung der Videoaufnahmen aus entsprechenden Überwachungskameras:

Nach jetzigem Ermittlungsstand kann die Bundespolizeiinspektion Hamburg ein Fremdverschulden ausschließen. Der Mann torkelte zunächst fußläufig am Bahnsteig entlang. Dann fuhr er mit einem mitgeführten Fahrrad am Bahnsteig entlang, verlor das Gleichgewicht und stürzte mit dem Rad kopfüber in den Gleisbereich.

Ein entsprechendes Strafverfahren (Verdacht auf gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr) wurde eingeleitet. Auf richterliche Anordnung wurde eine Blutentnahme bei dem Verunfallten im Krankenhaus vorgenommen (Feststellung Blutalkohol/berauschende Mittel-Drogen).

Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:

„Leider kommt es durch alkoholisierte Personen, verbunden mit leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen immer wieder zu Unfällen. Das Fahrradfahren am Bahnsteig ist verboten und kann wie in diesem Fall zu lebensgefährlichen Situationen führen. Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.“

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein