Vier Polizeibeamte bei Einsatz verletzt

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Lübeck – Im Stadtteil St. Gertrud sind vier Polizeibeamte leicht verletzt worden. Ein alkoholisierter Mann hatte die Einsatzkräfte am Sonnabendnachmittag  mit Pfefferspray attackiert. Sie erlitten Reizungen an den Augen und Atemwegen.

 Eine Frau aus der Marlistraße hatte gegen 14.45 Uhr den Notruf der Polizei gewählt, da sie Probleme mit einem Bekannten hatte. Der Mann wollte ihre Wohnung nicht verlassen und wurde zunehmend aggressiver. Sie hatte sich vor die Tür geflüchtet und auf die Polizeibeamten gewartet. Wie es weiter in der Medien-Information von Staatsanwaltschaft Lübeck und Polizeidirektion Lübeck heißt, meldete sich zeitgleich ein Taxifahrer von der Örtlichkeit, der zuvor Zahlungsschwierigkeiten mit einem Mann hatte.

Dabei handelte es sich um den Bekannten der Anruferin, der sich weiterhin in der Wohnung befand. Als zwei Funkstreifenwagenbesatzungen vom 3. Polizeirevier Lübeck am Einsatzort eintrafen, schloss die Geschädigte die Tür zur Wohnung auf. Der Beschuldigte hatte die Sicherungskette vorgelegt und zielte sofort durch den Türspalt mit Tierabwehrspray auf die Beamten. Die Einsatzkräfte traten zunächst gegen die Tür, um die Kette zu überwinden und zogen sich dann zurück. Der Beschuldigte schloss die Tür.

Ein Beamter konnte im weiteren Verlauf an einem Fenster der Wohnung Kontakt zu dem Beschuldigten bekommen, so dass die anderen Beamten die Wohnung erneut betreten konnten. Dort wurde der Mann festgenommen.

Die Beamten fanden ein komplett entleertes Tierabwehrspray mit einem Volumen von 400 Millilitern. Der Beschuldigte wurde in Gewahrsam genommen. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 2,48 Promille. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und von einem Arzt vorgenommen.

Neben den vier Polizeibeamten wurden noch weitere im Hausflur befindliche Anwohner durch das Ausgasen des Tierabwehrsprays leicht verletzt. Der Beschuldigte muss sich in einem Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Hausfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten.

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