E-Scooter (SXT Scooters, schwarz) - Wer ist der rechtmäßige Besitzer? - Foto: Polizei/freigegeben
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Eutin – Am Montag (14.11) waren zwei Beamte des Polizeireviers Eutin in der Wohnung eines 20-jährigen Eutiners im Lindenbruchredder eingesetzt. In der Mietwohnung bemerkten sie einen E-Roller, der möglicherweise einer Straftat entstammte. Das Gefährt wurde zur Klärung der Eigentumsverhältnisse sichergestellt.

Am Vormittag suchten zwei Ermittler einen jungen Eutiner in seiner Wohnung auf. Sie vermuteten, dass der 20-Jährige zur Klärung eines anderweitigen Sachverhalts beitragen könnte. Dabei stellten sie einen schwarzblauen E-Roller der Marke SXT Scooters fest. Auf Nachfrage konnte der Wohnungsinhaber keine Angaben zu dessen Herkunft machen und auch keinen Eigentumsnachweis erbringen. Aus diesem Grund stellten die Polizisten den E-Scooter sicher.

E-Roller wurde in Oldenburg i.H. gekauft

Erste Ermittlungen ergaben, dass der E-Roller zunächst in Oldenburg i.H. gekauft und dann an einen älteren Herren aus Eutin weiterveräußert wurde. Eine Anzeige über einen möglichen Diebstahl dieses E-Rollers liegt der Polizei bislang nicht vor.

Der rechtmäßige Eigentümer wird daher gebeten, sich mit der Polizei Eutin unter der Rufnummer 04521-8010 oder per E-Mail an Eutin.PR@polizei.landsh.de in Verbindung zu setzen.

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