Foto: arstodo
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Lübeck – Am vergangenen Wochenende kam es in der Hansestadt Lübeck und dem Kreis Ostholstein zu insgesamt mindestens neun Trunkenheitsfahrten und Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss. Die Fahrer erreichten Atemalkoholwerte im Bereich von 1,4 bis 2,69 Promille.
Ostholstein
Gegen 12 Uhr am Sonnabend (12.2.) befuhr der Fahrer eines polnischen Klein-Lkw die B207 und im weiteren Verlauf die Fehmarnsundbrücke. Verkehrsteilnehmer hatten der Polizei über Notruf mitgeteilt, dass das Fahrzeug immer wieder in leichten Schlangenlinien geführt wurde. Der 35-jährige Ukrainer konnte in Puttgarden durch die Polizei Fehmarn angehalten und kontrolliert werden. Bei einem Atemalkoholtest erreichte er einen Wert von 2,01 Promille. Eine Blutprobe wurde dem Mann entnommen, sein Führerschein wurde beschlagnahmt, eine Sicherheitsleistung von 500 Euro wurde einbehalten und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Der Lkw konnte am Kontrollort abgestellt werden.
Am Sonntag (13.2.) gegen 19 Uhr musste die Polizei Stockelsdorf zu einem Einsatz nach Ahrensbök fahren. Zeugen hatten einen alkoholisierten Pkw-Fahrer an einer Tankstelle festgestellt. Bei einem Alko-Test erreichte der 31-jährige Ostholsteiner einen Wert von 2,69 Promille. Aufgrund des Wertes wurde die Entnahme einer Blutprobe bei dem Fahrer angeordnet. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und der Fahrzeugschlüssel zunächst sichergestellt. Das Fahrzeug konnte auf dem Tankstellengelände verbleiben. Der Mann muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.

Lübeck
Am Sonnabendnachtmittag gegen 16 Uhr kam es in der Jonny-Felgenhauer-Straße gleich zu zwei Unfällen mit E-Scootern. Erst stürzte ein alkoholisierter 25-jähriger Mann alleinbeteiligt und verletzte sich schwer. Der Lübecker wurde in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Sein 27-jähriger Begleiter stürzte mit seinem E-Scooter noch vor den eingesetzten Polizeibeamten des 2. Reviers. Durch den Sturz erlitt der Ostholsteiner leichte Verletzungen. Ein Alko-Test ergab bei ihm einen Wert von 1,43 Promille. Den beiden Männern wurde jeweils eine Blutprobe entnommen und ein Führerschein wurde beschlagnahmt. Ob der erste Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, muss noch geklärt werden. Das 2. Polizeirevier ermittelt in beiden Sachverhalten wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr. Die E-Scooter konnten vor Ort stehen bleiben.
Nur etwa 30 Minuten später musste das 2. Revier erneut zu einem Unfall ausrücken. Gegen 16.30 Uhr am Sonnabend (12.2.) teilte ein Zeuge der Polizei mit, dass er beobachtet habe, wie eine Frau mit ihrem Opel nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und in einen Zaun gefahren sei. Anschließend habe die Fahrzeugführerin ihre Fahrt fortgesetzt und sich vom Unfallort entfernt. Die Hinweise des Zeugen führten die Polizisten auf die Spur einer 43-jährigen Lübeckerin. An ihrer Wohnanschrift wurde der beschädigte Pkw festgestellt. Bei der Fahrerin konnte Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Test ergab 2,04 Promille. Auch in diesem Fall wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Es wird nun wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt.

Hinweis der Polizei:
Ein E-Scooter wird rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft, weshalb auch hier die Promillegrenzen gelten. Das bedeutet, dass ab 0,5 Promille Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhängt werden können. Ab einem Wert von 1,1 Promille oder bei 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kommen sowohl eine Strafbarkeit als auch der Führerscheinentzug in Betracht.

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