
Puttgarden – Bei einer zollrechtlichen Kontrolle auf der Ausreisespur des Fährbahnhofs Puttgarden entdeckten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Kiel am 23. Oktober in einem in Polen zugelassenen Kleintransporter knapp 50 Kilogramm Haschisch.
Während der routinemäßigen Kontrolle legte der Fahrer – ein 48-jähriger polnischer Staatsangehöriger – seinen Ausweis und den Frachtbrief (CMR) vor. Aus dem CMR ging hervor, dass sowohl Waren von Spanien nach Dänemark als auch von England nach Norwegen transportiert werden sollten.
Bei der Überprüfung der Ladung stellten die Zöllnerinnen und Zöllner im vorderen Teil des Laderaums vier Kartons, die laut Aufschrift Kaffee enthalten sollten, sowie im hinteren Bereich zwei Holzboxen, mehrere Metallbehälter und blaue Papierkartons, die in weiße Klarsichtfolie eingeschweißt waren, fest.
Da die Angaben zur Ware auf dem Frachtbrief unzureichend waren, entschieden sich die Einsatzkräfte, die vorderen vier Kartons zu öffnen.
In jedem Karton befanden sich jeweils fünf Versandtaschen mit unterschiedlichen Gewichtsangaben. Neben lose eingefüllten Kaffeebohnen fanden sich darin jeweils zwei vakuumierte Plastikbeutel, die wiederum zwölf kleinere Päckchen mit der Aufschrift „Chocolate Puro“ enthielten.
Beim Öffnen dieser luftdicht verschlossenen Päckchen stieg den Einsatzkräften ein intensiver Cannabisgeruch in die Nase. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht: In den insgesamt 499 Päckchen befanden sich knapp 50 Kilogramm Haschisch.
„Der Zoll prüft nicht nur Papiere. Unsere Zöllnerinnen und Zöllner schauen auch genau hin“, so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
„Kaffee wird wegen seines starken Eigengeruchs häufig zur Tarnung von Drogen genutzt. So sollen Zollspürhunde vom eigentlichen Drogengeruch abgelenkt werden. Gegen die ‚Spürnasen‘ erfahrener Einsatzkräfte hilft das aber nicht; Erfahrung und Intuition sind oft der beste Spürsinn“, so Oder weiter.
Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs sowie eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) eingeleitet.
Das Haschisch mit einem Straßenverkaufswert von circa 500.000 Euro wurden sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg mit Dienstsitz in Kiel im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck.
Zusatzinformation:
Bannbruch begeht, wer verbotene Gegenstände in den Gesetzesbereich ein-, aus- oder durchführt. (§ 372 Abgabenordnung (AO)).
(Quelle: Hauptzollamt Kiel – Gabriele Oder)








