Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel in Lübecker Gastronomiebetrieb - Foto: Zoll/oH
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Lübeck – Bei der Kontrolle eines Chinarestaurants in Lübeck haben Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel gestern Abend sechs Arbeitnehmer festgestellt, die sich illegal hierzulande aufhalten. Die Einsatzkräfte der FKS prüften gemeinsam mit Beamten der Ordnungsbehörde der Stadt Lübeck gastronomische Betriebe nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Unter anderem wurde ein chinesisches Buffetrestaurant geprüft, bei dem schon in der Vergangenheit illegal Beschäftigte festgestellt worden waren. Vor Ort kontrollierten die Beamten insgesamt 13 Arbeitnehmer, von denen sich sechs Personen als illegal Beschäftigte herausstellten. Fünf dieser Personen stellten sich zudem als illegal in Deutschland aufhältig heraus.

Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet. Ihre Pässe wurden durch die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde sichergestellt und der Ausländerbehörde übergeben. Ihnen droht nun die Ausweisung aus Deutschland und ein Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengenraum.

Die sechste Person war im Besitz eines spanischen Aufenthaltstitels, der zwar zum Aufenthalt in Deutschland, nicht aber zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Auch ihm droht die Ausweisung und ein Aufenthaltsverbot in Deutschland.

Arbeitgeber wiederholt auffällig

Dem Arbeitgeber droht aufgrund der wiederholten Tatbegehung eine Freiheitsstrafe von nicht unter drei Monaten bis zu 5 Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden. Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle (FKS) sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Die Zöllner stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, ob der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn auch wirklich gezahlt wird. Um erfolgreich gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vorgehen zu können, wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bis zum Jahr 2029 auf mehr als 13.500 Stellen aufgestockt.

Unter www.zoll.de können Sie sich über die vielfältigen Aufgaben des Zolls informieren.

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