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Lärmschutz wird in Scharbeutz großgeschrieben

Scharbeutz – Nach den bestehenden Lärmschutzregelungen in der Gemeinde Scharbeutz dürfen Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler werktags nur von 9 bis 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr betrieben werden.

Vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres werden diese Zeiten erweitert. Dann gelten für die Dorfschaften Gronenberg, Haffkrug, Klingberg, Scharbeutz und den Ortsteil Pönitz am See sowohl eine verlängerte Nachtruhe bis 8 Uhr sowie eine zusätzliche Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr.

Während dieser Zeiten sind grundsätzlich auch die Ausübung lärmintensiver Tätigkeiten, der Betrieb von elektronischen Musikgeräten und Musikdarbietungen im Freien verboten.

An Sonn- und Feiertagen sind darüber hinaus öffentlich bemerkbare Handlungen verboten. Gesetzliche Feiertage sind der Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, der Himmelfahrtstag, Pfingstmontag, der 3. Oktober – Tag der Deutschen Einheit -, der Reformationstag sowie der 1. und 2. Weihnachtstag.

Das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung bittet um Einhaltung der Ruhezeiten, damit
Einwohner und Gäste in dieser Urlaubsregion nicht in ihrer Erholung gestört werden.

Spezielle Lärmschutz-Flyer liegen auch in der Gemeindeverwaltung aus.

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