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Die Bäderregelung in Schleswig-Holstein gilt ab Montag wieder landesweit. Zusammen mit der zum 17. Mai unter strikten Regeln geplanten landesweiten Öffnung des Tourismus in Schleswig-Holstein wird auch die Bäderverordnung wieder in Kraft treten. Das hat Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz mitgeteilt. „Die Bäderverordnung dient der Selbstversorgung von Touristen und da wir – nach einer langen Phase massiver Einschränkungen – zu Pfingsten wieder Übernachtungsgäste ins Land lassen, steht auch der Sonntagsöffnung in den Bäderorten nichts mehr entgegen“, sagte Buchholz.

Buchholz erinnerte in dem Zusammenhang nochmals an die klaren Regeln, wonach nur Getestete, Geimpfte oder Genesene in Schleswig-Holstein Urlaubsquartiere beziehen dürfen und die Corona-Tests mindestens alle 72 Stunden erneuert werden müssen. Zudem verwies der Minister auf die seit Tagen landesweit stetig sinkenden Infektionszahlen. Die bereits im April erfolgte Öffnung des Tourismus in verschiedenen Modellprojekten des Landes habe schon jetzt klar belegt, dass weder das Beherbergungsgewerbe noch die Gastronomie Infektionstreiber seien. Gleichwohl sei weiterhin sowohl im Tourismus als auch im Einzelhandel strikt auf die geltenden Abstands- und Hygiene-Regeln zu achten. Der erste Sonntag, an dem die Bäderverordnung wieder greift, ist der 23. Mai.

Hintergrund: Normalerweise startet jedes Jahr am 15. März die Tourismus-Saison in Schleswig-Holstein. In 95 Städten und Gemeinden im Land – vor allem an den Küsten –  dürfen dann die Geschäfte auch sonntags öffnen. Die Bäderverordnung dient dazu, dass sich vor allem Touristen an den Wochenenden Vorräte beschaffen können.

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So tagen Ausschüsse des Kreistages in der kommenden Woche: Am Montag, 17.5., tagt der Ausschuss für Natur, Umwelt, Bau und Verkehr. Inhalte der Sitzung sind unter anderem aktuelle Berichte zum Klimaschutz im Kreis Ostholstein sowie zu der aktuellen Entwicklung des ÖPNV.

Foto: arstodo

Am Dienstag, 18.5., tagt der Ausschuss für Soziales, Sicherheit und Gesundheit. Der Ausschuss entscheidet über die Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen im Kreis Ostholstein. Auf der Tagesordnung steht ebenfalls ein aktueller Bericht über die Integration im Kreis Ostholstein.

Der Ausschuss für Planung und Wirtschaft tagt am Mittwoch (19.5.). Der Ausschuss entscheidet unter anderem über die Mitgliedschaft des Kreises Ostholstein in der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise und berät über aktuelle Berichte zum Stromnetzausbau sowie der Festen Fehmarnbeltquerung und der Hinterlandanbindung.

Am Donnerstag, 19.5., tagt der Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur und Sport. Tagesordnungspunkte sind unter anderem die Einrichtung einer Außenstelle des Kastanienhofes Oldenburg i.H. in den Räumlichkeiten des ehemaligen Jugendaufbauwerkes in Lensahn und ein Bericht über den Stand der Bauplanung für den Neubau der „Schule am See in Eutin“.

Alle Ausschüsse beginnen um 17 Uhr und finden als sogenannte Hybrid-Sitzungen statt. Die Ausschussmitglieder nehmen zum Teil in Präsenz vor Ort oder per Videokonferenz teil.

Alle Sitzungen werden im Ostholstein-Saal der Kreisverwaltung durchgeführt. Interessierte Einwohner und Einwohnerinnen können die Sitzung im Kreishaus oder über einen Livestream im Internet (www.kreis-oh.de) mitverfolgen.

Für alle Sitzungen besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Einwohnerfragestunde Fragen an den jeweiligen Ausschuss zu Beratungsgegenständen auf der Tagesordnung oder zu Selbstverwaltungsangelegenheiten zu stellen. Die Fragen können vor Ort in der Sitzung gestellt oder per E-Mail an einwohnerfragestunde@kreis-oh.de gerichtet werden. Die Beantwortung erfolgt in der Sitzung.

Nähere Informationen und die vollständigen Tagesordnungen stehen im Kreistagsinformationssystem des Kreises Ostholstein zu Verfügung.

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Foto:arstodo

Die Johanniter-Unfall-Hilfe erweitert ihr Testangebot in Eutin. Ab Dienstag (18.5.) gibt es eine weitere Teststelle der Johanniter: In unmittelbarer Schlossnähe – Am Jungfernstieg 9 – werden auf der Freifläche in einem Container kostenlose Antigen-Schnelltests angeboten. Um die Koordination vor Ort zu erleichtern, wird um vorherige Online-Anmeldung gebeten unter www.johanniter.de/testen-shso Die Hilfsorganisation ist von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr sowie am Sonnabend und Sonntag von 10 bis 15 Uhr vor Ort. Mehr dazu folgt hier bei OH-AKTUELL im Laufe des Tages.

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Lübecker Ferienpass 2021 erscheint am 16. Mai. Angeboten werden 280 Veranstaltungen an rund 500 Terminen in den Sommer- und Herbstferien: Der vom Lübecker Jugendring herausgegebene Ferienpass erscheint am 16.5. auf der Website www.ferienpass-luebeck.de . Einen Tag später kann die Druckversion kostenlos bei allen Sparkassen und an den bekannten Ausgabestellen abgeholt werden. Der Ferienpass umfasst rund 280 Veranstaltungen an rund 500 Terminen in den Sommer- und Herbstferien. Er richtet sich an alle Lübecker Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren. In Kooperation mit mixed pickles e.V. wird wieder die Ferienpass Assistenz angeboten, so dass auch Kinder und Jugendliche mit einem Assistenzbedarf an den Veranstaltungen teilnehmen können. Zum wiederholten Mal werden auch die Angebote erfasst, bei denen die Kosten über den Jugend Aktiv Pass abgerechnet werden können. Dadurch wird zahlreichen Kindern aus ökonomisch benachteiligten Verhältnissen eine Teilnahme ermöglicht.

Im Ferienpass finden sich dieses Jahr auch Informationen des Kinderschutz-Zentrums Lübeck für Kinder, Jugendliche und Familien, die Hilfe brauchen. Durch die Corona-Pandemie sind in manchen Familien zusätzliche Belastungen entstanden. Der Ferienpass soll auch dazu dienen, das Hilfsangebot des Kinderschutzzentrums vielen Familien bekannt zu machen.

Foto: arstodo

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Jurastudenten in Schleswig-Holstein wird ein weiteres, coronabedingtes Freisemester eingeräumt. Dies können die im Sommersemester 2021 eingeschriebenen Studenten an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), wie bereits für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21, beim Justizprüfungsamt beantragen. Die Pandemie führt seit dem Sommersemester 2020 zu Einschränkungen im Jurastudium in Schleswig-Holstein. Der Kontakt der Studenten zu den Lehrkräften, aber auch untereinander, ist stark eingeschränkt. Begegnungen auf dem Campus finden kaum statt. „Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der CAU zeigt großen Einsatz, um weiterhin ein ordnungsgemäßes und zügiges Studium in Kiel zu gewährleisten“, erklärte Justizminister Claus Christian Claussen. „Die digitale Lehre wird unter schwierigen Rahmenbedingungen vorangetrieben und den Studenten wurden verschiedene Erleichterungen in den Zulassungsvoraussetzungen gewährt (etwa Teilscheinlösung, Heimarbeit statt Aufsichtsarbeit, AG-Teilnahme online, Nutzung der elektronischen Informationssysteme für Juristen). Allerdings können die besten Onlineangebote den persönlichen Kontakt auf dem Campus nicht ersetzen.“

Es bleibt – wie in den vergangenen zwei Semestern auch – erklärtes Ziel, den Jurastudenten der CAU eine möglichst große Chancengleichheit einzuräumen. Dies gilt insbesondere im Vergleich zu Studenten anderer juristischer Fakultäten, an denen ebenfalls entsprechende Regelungen für das Sommersemester 2021 getroffen wurden. Mit dem Erlass vom 12.5. wird den Studenten nun die Verschiebung der Freiversuchsmöglichkeiten um ein weiteres Semester ermöglicht. Für den Freiversuch melden sich die Studenten  in der Regel bis zum Abschluss des 7. Fachsemesters bzw. 8. Fachsemesters nach absolvierter Schwerpunktbereichsprüfung zur staatlichen Prüfung an. Der Freiversuch ermöglicht es, an der staatlichen Pflichtfachprüfung ein weiteres Mal teilzunehmen, ohne dass die Ergebnisse des ersten Versuches gewertet werden. Damit die Anstrengungen der Fakultät und der Studenten im laufenden Semester nicht ins Leere laufen, werden Leistungsnachweise, die im Sommersemester 2021 erbracht werden, auch bei Beantragung des Freisemesters anerkannt.

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