Foto: Arno Reimann
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Eutin – Der Hauptausschuss der Stadt Eutin hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der weiteren Entwicklung der Eutiner Festspiele befasst. Hintergrund: Die Saison der Eutiner Festspiele wurde vor zwei Wochen vom Geschäftsführer abgesagt. Im Hauptausschuss wurden dazu folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die Durchführung der vom Schleswig-Holstein Musik Festival (SHMF) auf der Seebühne im Jahr 2026 geplanten Veranstaltung wird gegenüber dem Veranstalter verbindlich zugesagt.

2. Die Eutin Tourismus GmbH (ETG) wird beauftragt, den organisatorischen Zuschnitt (Organisationsgrad/-form) sowie die voraussichtlichen Kosten für einen Konzertsommer 2026 zu ermitteln. Hierzu soll sich die ETG fachliche Expertise unter anderem beim Schleswig-Holstein Musik Festival (SHMF) einholen.

3. Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den beiden Gesellschaftern der Eutiner Festspiele gGmbH sowie mit externen Fachleuten (zum Beispiel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu führen. Ziel ist es, schnellstmöglich die Varianten einer Neugründung einer Gesellschaft in kommunaler Trägerschaft für den Betrieb der Eutiner Festspiele zu prüfen. Eine Anbindung an die Gesellschaftsstruktur der ETG ist dabei zu prüfen.

4. Die Verwaltung beauftragt einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Wertermittlung der Immobilien „Opernscheune“ und „Gastropavillon“ zur Bestimmung einer angemessenen Miete.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, vorbereitende Gespräche zur einvernehmlichen Aufhebung des bestehenden Pachtvertrages über die Eutiner Seebühne mit der Eutiner Festspiele gGmbH aufzunehmen.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, von den Fördermittelgebern eine verbindliche Zusage für die Fördermittel 2026, unabhängig von der Anzahl der Konzerte, einzuholen.

Die Tribüne ist aufwendig von der Stadt Eutin saniert worden und im Juni 2024 mit neuer Bühne im Schlossgarten eröffnet worden.