KBA ruft Mercedes C-Klasse zurück: Abschalteinrichtung unzulässig

Lahr – Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 13. Februar 2019 einen weiteren Rückruf bekannt gegeben: Daimler muss das Modell C-Klasse der Baujahre 2013 bis 2018 zurückrufen und eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernen. Weltweit werden 99.452 Fahrzeuge zurückgerufen, in Deutschland sind es nach Angaben des KBA 11.411 Fahrzeuge, die betroffen sind.

Mercedes hat immer wieder betont, dass es bei der Abgasreinigung allein um die zulässige Ausnutzung von Thermofenstern geht. Doch durch den Rückruf widerspricht das KBA dieser Aussage. Offensichtlich hält das KBA die verwendete Abschalteinrichtung für illegal, was nichts anderes bedeutet, dass auch Daimler tief im Abgasskandal angekommen ist, wie zuvor schon VW. Dies nicht zuletzt auch wegen der Zulassung der Sammelklage in den USA gegen Bosch und Daimler. Nachdem diese Klage zunächst abgewiesen wurde, hat ein Gericht in den USA erst kürzlich aufgrund von Nachbesserungen die Sammelklage zugelassen.

Wie Daimler das Problem beheben möchte, ist nicht bekannt. Wahrscheinlich wird für den Mercedes C-Klasse auch ein Softwareupdate angeboten werden, wie es bereits für andere Fahrzeuge wie zum Beispiel den GLC geschehen ist. „Geschädigten des Mercedes-Abgasskandals ist dringend davon abzuraten, das Update ohne rechtliche Beratung aufspielen zu lassen“, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Zwischenzeitlich seien im Abgasskandal hunderte Urteile zulasten der Hersteller ergangen. Auch die Daimler AG sei bereits zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt worden. So habe erst kürzlich das Landgericht Stuttgart Daimler zu Schadensersatz verurteilt. Die Oberlandesgerichte Oldenburg, Karlsruhe, Köln, Hamm und Hamburg haben sich in Hinweisen und Entscheidungen im Abgasskandal ebenfalls bereits auf die Seite der Geschädigten gestellt. Die Chancen für die Geschädigten seien sehr gut, das Fahrzeug ohne größeren Verlust zurückgeben zu können. Wer sein Fahrzeug geleast oder finanziert hat, kann auch den Autokreditvertrag beziehungsweise den Leasingvertrag mit der Mercedes-Bank widerrufen, da dieser meistens Fehler enthält. Deshalb hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bereits zahlreiche Klagen gegen Händler, die Daimler AG und die Mercedes-Benz-Bank eingereicht. Ziel sei die Rückabwicklung.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bundesweit mehr als 10.000 Verfahren im Abgasskandal führt, teilt mit: „Die Chancen sind herausragend für die Geschädigten. Es lohnt sich aufgrund der massiven Wertverluste bei den Dieseln zu klagen. Die Chancen sind so gut wie noch nie."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit fünf Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW-Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte – nach eigenen Angaben – bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

3,597FansGefällt mir

auch interessant

Polizei sucht Zeugen nach Sturz eines Rollerfahrers

Rettin - Der Fahrer eines Rollers wurde am Sonnabend (27.4.) von einem schwarzen SUV bei Rettin überholt. Der Zweiradfahrer musste dem Pkw ausweichen, stürzte...