Ab sofort Rückkehr-Regelungen aus Corona-Risikogebieten

Kiel – Das Gesundheitsministerium hat heute (15.6.) über die Entwicklung von internationalen Corona-Risikogebieten und die Regelungen für Reiserückkehrer beziehungsweise Einreisende nach Schleswig-Holstein informiert.

Seit heute 13 Uhr gelten gemäß Robert-Koch-Instituts (RKI) nachfolgende Länder als Risikogebiet: Schweden, Armenien, Bahrain, Brasilien, Chile, Katar, Kuwait, Oman, Panama, Peru, Saudi-Arabien und Weißrussland.

Für Reisende, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben gelten besondere Maßnahmen für Ein- und Rückreisen nach Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Pandemiegeschehens:
– Rückreisende, die sich im Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich auf direktem Weg nach Hause begeben und unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt melden.
– Rückreisende müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Hier gelten Ausnahmen, zum Beispiel:
o das Vorweisen eines negativen Corona-Tests.
o Personen, die nur zur Durchreise nach Schleswig-Holstein einreisen; diese haben das Gebiet des Landes auf direktem Weg zu verlassen.
o Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren.
o Personen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn-, oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten haben.
o Personen, die täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst nach Schleswig-Holstein einreisen.
o Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben.

– Weitere Maßnahmen werden vom Gesundheitsamt angeordnet beziehungsweise informiert dieses darüber.

Weitere tagesaktuelle Informationen zu internationalen Risikogebieten gibt es online auf der Website des Robert-Koch-Instituts.

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