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Kiel – In Schleswig-Holstein beginnt am Montag (17.5.) die Tourismussaison. Dabei gelten jedoch strenge Test-, Hygiene- und Abstandsregeln. Eine Regelung hat die Landesregierung kurzfristig in ihrer Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst. Das teilte heute (15. Mai) Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz: „Ab Montag gilt, dass der Test, der vor Reiseantritt gemacht werden muss, maximal 48 Stunden alt sein darf – egal ob Antigen-Schnelltest oder PCR-Test.“

SH/Frank Peter

Zunächst war vorgesehen, dass gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahme-Verordnung des Bundes der Antigen-Schnelltest nur maximal 24 Stunden alt sein darf. „Die große Mehrheit wird einen Schnelltest als Testnachweis nutzen. Wenn die Frist nur 24 Stunden beträgt, ist hier eine Beherbergung bei längeren Anreisen kaum möglich. Die Testzentren haben schließlich nicht rund um die Uhr auf“, sagte Buchholz. Diese Frist werde daher abweichend von der Bundesregelung nur für diesen Fall verlängert.

Foto: arstodo

Vor Ort müssen sich die Gäste spätestens alle 72 Stunden erneut testen lassen. Die Frist läuft ab dem ersten Test zuhause und nicht erst ab Ankunft am Urlaubsort. „Wir haben in unseren Modellprojekten gesehen, dass sicherer Urlaub mit regelmäßigen Testintervallen möglich ist. Es hat sich gezeigt, dass Tourismus kein Infektionstreiber ist“, so der Minister. Wegen der vergleichsweise niedrigen Inzidenz in Schleswig-Holstein sei es nur folgerichtig, jetzt im ganzen Land wieder Urlaub zuzulassen. „Das geht aber nur, wenn sich alle an die Regeln halten. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Die Kontaktbeschränkungen und Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin und Verstöße werden geahndet“, betonte Buchholz. (PM)

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