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Kiel – Die Regeln des aktuell geltenden Absonderungserlasses wurden ohne inhaltliche Änderungen verlängert. Der heute (28. Juni) erlassene – inhaltlich unveränderte – Absonderungserlass gilt ab 1. Juli bis 31. Juli. Damit bleiben auch die bisherigen Regelungen zur Isolation bestehen. Grundsätzlich gilt demnach für Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, weiterhin eine Pflicht zur häuslichen Absonderung von fünf Tagen.

Die Regelungen zur Absonderung finden Sie in den FAQ des Landes
schleswig-holstein.de – Covid-19, Coronatests und Regeln zur Absonderung

Den ab 1. Juli in Kraft tretenden Erlass finden Sie hier:
https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

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