Foto: Arno Reimann
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Eutin – Zum Start in das neue Schuljahr machen der Kreis Ostholstein und das Jobcenter Ostholstein darauf aufmerksam, dass Schüler Hilfen des Bildungspakets erhalten können. Beispielsweise für den persönlichen Schulbedarf, Schulausflüge, Mittagsverpflegung und auch in dem Bereich Sport/Freizeit/Kultur.

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die selbst oder deren Eltern Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag (Familienkasse) sind. Auch für Wohngeldempfänger besteht die Möglichkeit, diese Leistungen beim Kreis Ostholstein zu beantragen.

Schulbedarf

Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 104 Euro und zum 1. Februar 52 Euro. Damit sollen Anschaffungen wie zum Beispiel Schulranzen, Sportzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien sowie Füller, Taschenrechner oder Bastelmaterial und ähnliches ermöglicht werden.

Schulausflüge/Klassenfahrten

Auch die Kosten für eintägige Ausflüge oder Klassenfahrten der Schulen oder deren angegliederten Offenen Ganztagsschulen werden als Leistungen des Bildungspakets erstattet.

Mittagsverpflegung

Bei der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung zum Beispiel Schulmensa oder Offenen Ganztagsschulen werden die Kosten für die Mittagsmahlzeit übernommen.

Sport / Freizeit / Kultur

Die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (zum Beispiel Sport und Freizeitaktivitäten inklusive Zubehör, Musikunterricht, Kultur- und Ferienangebote, Freizeiten) werden mit 15 Euro monatlich gefördert.

Mehr Informationen zum Bildungspaket und zu weiteren Leistungen wie Schul-Monatsfahrkarten oder Lernförderung erhalten Sie im Internet unter www.kreis-oh.de/bildungspaket beziehungsweise www.jobcenter-ostholstein.de oder im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeitern des Jobcenters Ostholstein oder des Kreises Ostholstein.

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