Eutin – Das Gesundheitsministerium informiert fortlaufend zur Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform in Schleswig-Holstein, unter anderem im Sozialausschuss und in zahlreichen Medieninformationen (schleswig-holstein.de – Krankenhäuser). Heute (6.10.) hat in Eutin für die Versorgungsregion Ost die finale von sechs Regionalkonferenzen in Schleswig-Holstein stattgefunden. Anwesend waren rund 50 Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Politik und der Kliniken der Versorgungsregion, die den Kreis Ostholstein, den östliche Teil des Kreises Segeberg sowie den südlichen und südöstlichen Teil des Kreises Plön umfasst. Die Fachveranstaltung war Teil der derzeit laufenden Umsetzung der Krankenhausreform. Bürgerinnen und Bürger konnten über ein Livestream-Angebot die Konferenz online verfolgen.
1. Gesundheitsministerin von der Decken eröffnete die Konferenz und betonte einleitend:
„Herzlich willkommen auf der Regionalkonferenz der Versorgungsregion Ost. Die nächsten zwei Stunden möchten wir nutzen, um über das Zielbild der Krankenhausplanung in der Versorgungsregion Ost zu sprechen. Dieses Zielbild ist – das sage ich ausdrücklich – noch nicht in Stein gemeißelt. Parallel zu den Regionalkonferenzen findet das Anhörungsverfahren der Krankenhäuser statt. Vom 21. September bis zum 31. Oktober können die Krankenhäuser Voraussetzungen für Leistungsgruppen nachweisen, die aktuell negativ bewertet werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass sie diese Leistungsgruppen dann doch zugewiesen bekommen. Die verbindliche Zuweisung der Leistungsgruppen erfolgt Ende des Jahres mit Wirkung zum 1. Januar 2027. Wir werden Ihnen daher heute noch nicht darlegen können, welches Krankenhaus ganz genau welche Leistungsgruppe erhält. Wir stellen Ihnen ein Zielbild vor, das die zukünftige Rolle und die Versorgungsschwerpunkte der Krankenhäuser in den Fokus rückt. Es geht um das große, das ganze Bild: die voraussichtliche Struktur der Krankenhauslandschaft in der Versorgungsregion Ost.Es ist mir wichtig, dass wir alles so früh und so transparent wie möglich kommunizieren. Wir haben daher die Krankenhäuser bereits frühzeitig – in den Regionalgesprächen im Frühjahr – darüber informiert, welche Tendenzen sich abzeichnen. Jetzt im Herbst, wo der Medizinische Dienst die Anträge der Krankenhäuser begutachtet hat und wir das Anhörungsverfahren als letzten Schritt starten, informieren wir Sie über die sich abzeichnenden konkreten Versorgungsstrukturen.
Lassen sich mich den Blick auf die Krankenhausreform zunächst allerdings etwas weiten: Die Krankenhausreform ist ein Vorhaben des Bundes aus der Zeit der letzten Bundesregierung, das wir als Länder umzusetzen haben. Geregelt ist sie Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das durch das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) ergänzt wird. In Kraft getreten ist das KHAG zum 15. April 2026. Der Prozess bis zur Verabschiedung der beiden Gesetze hat rund 3 ½ Jahre gedauert. In dieser Zeit durften wir als Gesundheitsministerium auf den konstruktiven Austausch mit allen für die Krankenhausversorgung relevanten Akteuren in Schleswig-Holstein vertrauen. Dafür möchte ich mich nochmal von Herzen bedanken. Wir haben uns bei der Erarbeitung der Reform intensiv gegenüber dem Bund für Verbesserungen im Sinne einer praxistauglichen Reform eingesetzt. Uns war es wichtig, dass wir als Länder Freiheiten behalten bei der Umsetzung der Reform. Bedauerlicherweise sind unsere Anliegen nur zum Teil aufgegriffen worden. Wir sind daher nicht ganz glücklich mit den teils sehr engen Vorgaben des Bundes – aber wir müssen und werden sie nun umsetzen. Dabei nutzen wir, wo dies angemessen und bedarfsnotwendig ist, die uns verbliebenen gesetzlich vorgesehen Entscheidungsspielräume im Wissen um unsere Verantwortung für Patientinnen und Patientinnen sowie für die Mitarbeitenden in den Kliniken.
Die Krankenhausreform führt zu einem grundlegenden strukturellen Wandel: Komplexe, elektive und damit planbare Eingriffe sollen in spezialisierten Zentren gebündelt werden. Die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche soll unter Einbeziehung kleinerer Krankenhäuser und sektorenübergreifender Versorgungszentren sichergestellt werden. Und ganz wesentlich: Die Leistungserbringung in den Krankenhäusern ist fortan an strenge Qualitätskriterien geknüpft. Unsere Krankenhausplanung verändert sich dadurch grundlegend. Zuvor haben wir alle sieben Jahre einen neuen Krankenhausplan erstellt. Unsere Anpassungen haben wir individuell und punktuell vorgenommen. Dieses System hat die Reform überholt. Fortan arbeiten wir mit einer bundeseinheitlich vorgegebenen feingliedrigen Struktur mit 61 Leistungsgruppen, die die Krankenhäuser beim Gesundheitsministerium des Landes beantragen können. Die Anträge werden vom Medizinischen Dienst Nord geprüft. Dieser sendet dann die entsprechenden Gutachten an das Ministerium. Es folgt ein Anhörungsverfahren für die Krankenhäuser – das derzeit läuft – und am Ende die Entscheidung über die Zuweisung der beantragten Leistungsgruppen durch das Ministerium. Entscheidend für die Vergabe der Leistungsgruppen sind Zahlen, Daten und Fakten. Ich übergebe daher gleich das Wort an Herrn Letzgus von der Lohfert und Lohfert AG. Er wird Ihnen verdeutlichen, was ich mit Zahlen, Daten und Fakten meine. Es geht um Planungsebenen, Versorgungsregionen, Leistungsgruppen, Bedarfsanalysen, Fallzahlen, Patientenströme und vieles mehr. Wir möchten darlegen, wie wir systematisch vorgegangen sind.“
2. Philipp Letzgus, Lohfert & Lohfert AG, der das Ministerium im Planungsprozess fachlich begleitet, stellte die Systematik der Versorgungsregionen vor.
Die Präsentation wird im Anschluss an die Konferenz ebenfalls online gestellt unter https://schleswig-holstein.de/krankenhaus. Versorgungsregionen dienen als Planungsinstrument der Krankenhausplanung. Patientinnen und Patienten steht es unabhängig davon frei, das Krankenhaus aufzusuchen, das sie oder er bevorzugt. Eine grundsätzliche Erläuterung der Systematik finden Sie auch unter https://t1p.de/rnqrs.
3. Versorgungsregion Ost:a) Gesundheitsministerin von der Decken erläuterte Besonderheiten und die
Ist-Situation im Überblick:
„Die Versorgungsregion Ost umfasst den gesamten Kreis Ostholstein, den östlichen Teil des Kreises Segeberg sowie den südlichen und südöstlichen Teil des Kreises Plön.Das Versorgungsgebiet ist geografisch gekennzeichnet durch seine zahlreichen Seen, seine langen Küstenabschnitte sowie die zum Kreis Ostholstein gehörende Insel Fehmarn. Insgesamt ist die Versorgungsregion Ost überwiegend sehr ländlich geprägt und verfügt über eine vergleichsweise geringe Bevölkerungsdichte. Insbesondere der Kreis Ostholstein ist besonders stark von den Auswirkungen des demografischen Wandels betroffen und beheimatet eine Bevölkerung mit zunehmend wachsendem Durchschnittsalter. Wenngleich sich die Region touristischer Beliebtheit erfreut und jährlich zahlreiche Besucherinnen und Besucher anzieht, ist das Patientenaufkommen pro Krankenhausstandort, auch in den Hauptreisezeiten, durch die seit Jahren abnehmende Bevölkerung stark limitiert. Als offene Flanke präsentiert sich hier genau der Spagat, der die Debatte zwischen Bund und Ländern im Reformprozess wesentlich geprägt hat: Es offenbart sich ein Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Tragfähigkeit der bestehenden Krankenhausstrukturen auf der einen Seite und der Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung auf der anderen Seite.Im Rahmen der neuen Krankenhausplanung verbinden wir diese beiden Welten miteinander. Zum einen setzten wir auf die Umsetzung der Reformziele mit dem Fokus auf Qualität durch Spezialisierung. Zum anderen halten wir an unserem Anspruch an eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung fest. Hierzu legen wir einerseits ein besonderes Augenmerk auf den flächendeckenden Erhalt notfallrelevanter Leistungen sowie Leistungen der medizinischen Grundversorgung, indem wir Gebrauch machen von dem beschränktem Spielraum, den das Bundesrecht uns bietet. Andererseits setzten wir die Ziele der Bundesreform um, indem wir an den Stellen Spezialisierung vorantreiben, wo sie sinnvoll und notwendig ist, um die Wirtschaftlichkeit und die Versorgungsqualität zu stärken, ohne die flächendeckende Versorgung zu gefährden. Auf diese Weise wollen wir die Krankenhausversorgung in der Versorgungsregion Ost langfristig stärken und zukunftssicher aufstellen.Lassen Sie mich nun auf die gegenwärtige Krankenhausstruktur eingehen. Derzeit sind neun Krankenhausstandorte in der Versorgungsregion Ost verortet. Damit besitzt die Versorgungsregion eine vergleichsweise hohe Krankenhausdichte, wenngleich nicht alle, sondern nur fünf Standorte an der gestuften Notfallversorgung teilnehmen – mit diesen fünf Leistungsanbietern beginne ich:
- Mit gleich drei somatischen Krankenhausstandorten ist der AMEOS Konzern im Kreis Ostholstein vertreten. Der Träger betreibt sowohl in Eutin, als auch in Oldenburg und auf Fehmarn Krankenhäuser mit unterschiedlichem Versorgungsauftrag. Die stationären Krankenhauskapazitäten des Standortes in Middelburg wurden von AMEOS im Laufe dieses Jahres an die verbleibenden drei Standorte konzentriert. Dies wurde bereits vor einigen Jahren auf Antrag des Trägers durch den Landeskrankenhausausschuss beschieden und nun vollzogen. Dieser Prozess hat also unabhängig von der Krankenhausreform stattgefunden.
- Das AMEOS Krankenhaus Eutin agiert mit seinem vielfältigen internistischen und chirurgischen Leistungsangebot derzeit als Krankenhaus der Schwerpunktversorgung. Es nimmt an der erweiterten Notfallversorgung, Stufe 2, teil. Dem Standort kommt eine besondere Bedeutung bei der Sicherung der medizinischen Grundversorgung zu. Das Klinikum sichert neben den Segeberger Kliniken die geburtshilfliche Versorgung innerhalb der Versorgungsregion und verfügt über einen perinatalen Schwerpunkt. Damit ist es die einzige Anlaufstelle für die Versorgung von Frühgeborenen in der gesamten Versorgungsregion. Ebenso sichert der Standort als einziger Leistungserbringer mit einer allgemeinversorgenden pädiatrischen Fachabteilung die Akutversorgung von Kindern und Jugendlichen in der Versorgungsregion Ost. Eine Behandlung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten findet derzeit nicht am Standort statt.
- Diese ist wiederum am AMEOS Klinikum Oldenburg verortet. Lassen Sie mich allerdings vorwegnehmen, dass hier bereits Änderungen im Gange sind, über die Frau Hachmeyer Sie im Anschluss näher informieren wird. Das Krankenhaus in Oldenburg agiert derzeit als Standort der Regelversorgung und nimmt an der gestuften Notfallversorgung im Rahmen einer Basisversorgung, Stufe 1, teil. Das derzeitige Leistungsspektrum umfasst insbesondere Leistungen der internistischen und chirurgischen Grundversorgung. Insgesamt handelt es sich um einen vergleichsweise kleinen, allerdings für eine flächendeckende Versorgung geografisch relevanten Versorgungsstandort.
- Das AMEOS Klinikum auf Fehmarn bietet eine begrenzte Regelversorgung an und nimmt durch die spezielle Inselregelung ebenfalls an der gestuften Notfallversorgung im Rahmen einer Basisversorgung teil. Allerdings können Patientinnen und Patienten mit akut lebensbedrohlichen Notfällen, wie zum Beispiel einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall, angesichts der begrenzten räumlichen, apparativen und personellen infrastrukturellen Möglichkeiten nicht vor Ort behandelt werden und wurden bereits seit jeher auf dem Festland versorgt.
- Ebenfalls im Kreis Ostholstein befindet sich die Schön Klinik Neustadt. Sie nimmt auch an der erweiterten Notfallversorgung teil. Dem Standort kommt eine wesentliche Bedeutung für die Sicherstellung der Notfallversorgung, insbesondere der Versorgung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten der Region zu. Der Versorger hat seinen besonderen Schwerpunkt auf den orthopädischen Bereich gelegt und innerhalb der letzten Jahre ein Versorgungsangebot mit überregionaler Strahlkraft geschaffen.
- Aus dem Kreis Segeberg gehören die Segeberger Kliniken zur Versorgungsregion Ost. Auch sie nehmen an der erweiterten Notfallversorgung teil. Neben dem AMEOS Klinikum Eutin sichern die Segeberger Kliniken die geburtshilfliche Versorgung in der Versorgungsregion. Einen besonderen Schwerpunkt hat der Versorger auf den kardiologischen und gefäßchirurgischen Bereich gelegt und hier ein Angebot mit überregionaler Bedeutung geschaffen.
- Darüber hinaus haben sich im Kreis Ostholstein drei Fachkliniken etabliert. Das Sankt Elisabeth Krankenhaus Eutin hat sich auf die Behandlung geriatrischer Patientinnen und Patienten spezialisiert und sich damit auf die besonderen Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung des Kreises eingestellt.
- Auch die August-Bier-Klinik in Malente adressiert mit seinem Leistungsangebot den durch den demografischen Wandel bedingten, wachsenden Behandlungsbedarf an neurologischen und neurorehabilitativen Leistungen.
- Das Kinderzentrum Pelzerhaken wiederum kümmert sich um die Bedarfe der Kleinsten. Es behandelt Kinder- und Jugendliche mit neurologischen Krankheitsbildern und agiert als Sozialpädiatrisches Zentrum.
- Außerdem im Kreis Ostholstein angesiedelt und nicht an der Notfallversorgung beteiligt, ist das zum Helios Konzern gehörende Krankenhaus Agnes-Karll in Bad Schwartau. Als reines Belegkrankenhaus behandelt es überwiegend Patientinnen und Patienten mit elektivem Behandlungsbedarf. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere Leistungen der Primär- und Revisionsendoprothetik sowie der Wirbelsäulenchirurgie.
Soweit der Ist-Zustand. Frau Hachmeyer wird Ihnen nun einen konkreten Einblick geben, wie die Zukunft – Stand heute – voraussichtlich aussehen wird. Dabei möchte ich nochmals betonen, dass es sich um ein Zielbild handelt. Das Anhörungsverfahren läuft noch, und wir werden alles, was die Kliniken im Rahmen des Anhörungsverfahrens vortragen, prüfen und gegebenenfalls berücksichtigen. Erst nach dem Anhörungsverfahren werden die einzelnen Leistungsgruppen festgelegt werden können.“
b) Zum Zielbild erläuterte Aenn Hachmeyer, Referatsleiterin Krankenhausplanung im Gesundheitsministerium:
„Bevor ich auf die einzelnen Standorte eingehe, möchte ich noch einen Punkt voranstellen, der für das Verständnis unserer anstehenden Entscheidungen wichtig ist. Mit der Krankenhausreform gibt der Bund erstmals sehr konkrete Voraussetzungen dafür vor, wann ein Krankenhaus eine bestimmte Leistungsgruppe erhalten kann. Dazu gehören strukturelle und technische Voraussetzungen, ganz wesentlich aber auch personelle Anforderungen. Grundsätzlich gilt: Werden die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, können wir die entsprechende Leistungsgruppe nicht ohne Weiteres zuweisen.Gleichzeitig haben wir als Land einen Sicherstellungsauftrag. Deshalb müssen wir sehr genau hinschauen, wenn durch den Wegfall eines Leistungsangebotes eine Unterversorgung drohen könnte. Für solche Situationen sehen wir derzeit befristete Ausnahmegenehmigungen vor, mit denen die Versorgung weiterhin sichergestellt werden kann. Dabei müssen wir allerdings sehr verantwortungsvoll vorgehen, gerade im Hinblick auf die personellen Voraussetzungen. Denn insbesondere bei sensiblen und zeitkritischen Versorgungsbereichen sollte im Sinne einer guten Versorgung der Patientinnen und Patienten das hierfür bundesgesetzlich vorgeschriebene erforderliche Personal auch tatsächlich und verlässlich zur Verfügung stehen.
Auf der anderen Seite bedeutet auch die Erfüllung aller Voraussetzungen nicht automatisch, dass jede beantragte Leistungsgruppe an jedem Standort zugewiesen werden muss. Wenn beispielsweise mehr Krankenhäuser eine bestimmte Leistung anbieten wollen, als aufgrund der Zahl der Patientinnen und Patienten erforderlich sind, müssen wir als Land Auswahlentscheidungen treffen. Das betrifft beispielsweise Bereiche, in denen Leistungen stärker konzentriert werden können. Hier müssen wir unserem planerischen Auftrag gerecht werden und die begrenzten personellen und medizinischen Ressourcen so einsetzen, dass dauerhaft leistungsfähige Strukturen entstehen.Dies vorab gestellt, möchte ich Ihnen nun das Zielbild – Stand heute – für die Versorgungsregion Ost vorstellen. Die derzeitige Versorgungslandschaft der Versorgungsregion Ost ist ein Produkt seiner Kernherausforderungen: Das geringe Patientenaufkommen pro Krankenhausstandort führt insbesondere in den elektiven Leistungsbereichen zu einem sehr kompetitivem Wettbewerbsumfeld. Grund hierfür ist, dass der elektive – planbare – Leistungsbereich das Potenzial hat, das Portfolio der Kliniken um Angebote mit überregionaler Strahlkraft zu erweitern. Auf diese Weise kann die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung, auch bei einem schwachen regionalen Patientenaufkommen, gestärkt werden.
Das Ergebnis ist eine Krankenhauslandschaft, in der sich einzelne Versorger frühzeitig auf den Weg der Schwerpunktbildung gemacht haben, und andere Standorte um die Erbringung spezifischer elektiver Leistungen konkurrieren. Gerade in bevölkerungsschwachen, stark vom demografischen Wandel betroffenen Regionen wie der Versorgungsregion Ost wird das Personal in diesem Konkurrenzkampf immer wieder zum Nadelöhr. Es entsteht eine Versorgungslandschaft mit teilweise fragmentierter Leistungserbringung. Eine Landschaft, in der die wirtschaftliche Leistungserbringung schwierig ist, aber die Zuverlässigkeit dieser gleichzeitig Voraussetzung für eine flächendeckende Versorgung ist.
Genau an diesem Punkt haben wir im Rahmen unserer Krankenhausplanung angesetzt.Auf der einen Seite erhalten wir Strukturen dort, wo Sie bedarfsnotwendig sind. Auf der anderen Seite konzentrieren wir Angebote dort, wo es sinnvoll ist, um Behandlungsqualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung langfristig zu stabilisieren und zu stärken. Auf diese Weise möchten wir die Versorgungssicherheit stärken und unserem Sicherstellungsauftrag gerecht werden.
- Lassen Sie mich mit dem Standort des AMEOS Krankenhauses Eutin beginnen. Vor dem Hintergrund seiner Bedeutung für die Aufrechterhaltung der medizinischen Grundversorgung der Versorgungsregion Ost ist geplant. alle Leistungen der medizinischen Grundversorgung am Standort zu erhalten. Dazu gehören insbesondere die Allgemeine Innere Medizin, die allgemeine Chirurgie, die Kinder- und Jugendmedizin, die Geburtshilfe sowie die allgemeine Frauenheilkunde. Ferner sollen notfallrelevante Leistungen am Standort erhalten und weiterausbaut werden. Hierzu gehört zum Beispiel die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einem Herzinfarkt, aber zukünftig auch die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einem Schlaganfall. Die Schlaganfallversorgung wurde im Rahmen einer vorangegangenen planerischen Entscheidung bereits vom Standort Oldenburg an den Standort Eutin verlegt – einerseits um dem Standort Eutin in seiner Rolle als Schwerpunktversorger weiterhin zu stärken, andererseits um den strukturell überlasteten Standort Oldenburg zu entlasten. In Leistungsbereichen, in denen das AMEOS Klinikum Eutin bereits eine wesentliche Versorgungsfunktion einnimmt, ist eine Leistungskonzentration an dem Standort geplant.
- Das AMEOS Klinikum Oldenburg wird zukünftig voraussichtlich die Rolle eines Regelversorgers einnehmen. Der Standort ist geografisch besonders relevant für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung. Daher sollen auch hier Leistungen der medizinischen Grund- und Regelversorgung erhalten bleiben. Auch die Versorgung kardiologischer Notfälle soll weiterhin gewährleistet sein. Der Standort Oldenburg bekommt künftig einen geriatrischen Schwerpunkt, der insbesondere durch die Verlegung der geriatrischen Kapazitäten vom ehemaligen Standort in Middelburg zustande kommt. Damit adressiert das AMEOS Klinikum Oldenburg den wachsenden Bedarf an geriatrischen Behandlungsleistungen und sichert eine wohnortnahe Versorgung hochbetagter Patientinnen und Patienten auch für den äußerst östlichen Rand der Versorgungsregion. Damit ergänzt das Klinikum in Oldenburg das Leistungsspektrum des AMEOS Klinikum Eutin sinnvoll, ohne Doppelstrukturen aufzubauen. Aufgrund seiner geografisch relevanten Versorgungslage prüfen wir die Option, den Standort ergänzend durch einen Sicherstellungszuschlag langfristig zu unterstützen. Zudem wird eine Erweiterung der Luftrettungskapazitäten erwogen.
- Diese Überlegungen hängen auch mit der voraussichtlichen Entwicklung des AMEOS Klinikum auf Fehmarn zusammen. Das Klinikum soll zukünftig durch eine ambulante Versorgungsstruktur abgelöst werden. Unsere Analysen bestätigen die Entscheidung des Trägers eindeutig, dass eine gleichwertige Versorgung der derzeitigen Patientinnen und Patienten ebenso durch eine ambulante Versorgungsstruktur gewährleistet werden kann. Die Versorgung akuter, lebensbedrohlicher Notfälle findet, wie in der Vergangenheit bereits auch, weiterhin auf dem Festland statt. Wie bereits beschrieben, stärken wir die notwendigen Strukturen hierfür. Und natürlich kann eine ggf. erforderliche Neuausrichtung des Standortes auch nicht zum 1. Januar 2027, also quasi über Nacht geschehen. Für eine solche Neuausrichtung bedarf es eines angemessenen Übergangszeitraumes. Der Bund sieht in seinen Gesetzen zur Krankenhausreform leider keine Übergangszeiträume vor. Wir sind aber rechtlich kreativ geworden und haben einen Weg gefunden, die Neuausrichtungen erst zum 1. Januar 2028 vorzunehmen. Damit kann der Umstrukturierungsprozess für alle Beteiligten fair vollzogen werden.
- Die Schön Klinik Neustadt wird voraussichtlich als Schwerpunktversorger agieren. Der Standort wird künftig der wesentliche Anker für die Notfallversorgung der Region Ost sein. Trotz der hohen Voraussetzungen der Leistungsgruppe Spezielle Traumatologie hat sich die Schön Klinik Neustadt für die Erbringung dieser und damit auch für die Versorgung von Schwerverletzten qualifiziert. Weiterhin hat der Standort eine wesentliche Bedeutung für die Schlaganfallversorgung und übernimmt auch zukünftig Verantwortung für die Versorgung kardiologischer Notfälle. Die orthopädische Schwerpunktsetzung soll durch Zentralisierung entsprechender Leistungen am Standort gestärkt werden.
- Die Segeberger Kliniken werden zukünftig ebenfalls die Rolle eines Schwerpunktversorgers übernehmen. Wir möchten die kardiologisch-gefäßchirurgische Ausrichtung des Versorgers durch Zentralisierung entsprechender Leistungen am Standort weiter ausbauen. Auf diese Weise kann eine umfassende kardiologische Leistungserbringung innerhalb der Versorgungsregion Ost sichergestellt werden, die in dieser umfangreichen Form ansonsten nur von den Universitätskliniken angeboten werden kann. Das Versorgungsangebot soll zukünftig um eine geriatrische Versorgung ergänzt werden, um auch im äußerten Westen der Versorgungsregion eine wohnortnahe Versorgung der entsprechenden Patientinnen und Patienten gewährleisten zu können.
- Das Kinderzentrum Pelzerhaken soll in seiner Rolle als Fachklinik erhalten bleiben und eine adäquate Versorgung dieses besonders vulnerablen Klientels auf diese Weise sichergestellt werden.
- Das Sankt Elisabeth Krankenhaus Eutin adressiert mit seinem Angebot den wachsenden Bedarf an geriatrischen Behandlungsleistungen und soll als leistungsstarke Fachklinik in der Mitte der Versorgungsregion die geriatrische Versorgung sichern.
- Auch die Rolle des August-Bier-Klinikums in Malente und seine Versorgungsposition als Fachklinik soll weiterhin gestärkt werden.
- Das Helios-Agnes-Karll-Krankenhaus in Bad Schwartau soll zukünftig als Regelversorger agieren. Neben der Schön Klinik Neustadt soll es weiterhin eine wesentliche Rolle in der orthopädischen Versorgung spielen und mit seinen belegärztlichen Strukturen ein ergänzendes Versorgungsangebot zur Schön Klinik Neustadt bilden.“
c) Gesundheitsministerin von der Decken gab abschließend ein Fazit und Ausblick:
„Sie haben jetzt viel zu den einzelnen Standorten gehört – der Ist-Zustand und die voraussichtliche künftige Versorgungsstruktur. Die voraussichtliche künftige Versorgungsstruktur sieht, kurz zusammengefasst, derzeit so aus: Das AMEOS Klinikum Eutin soll in seiner Rolle als Schwerpunktversorger gestärkt werden und zukünftig ebenfalls Schlaganfallpatientinnen und -patienten versorgen. Das AMEOS Klinikum Oldenburg erhält einen geriatrischen Schwerpunkt und soll insbesondere in der Fläche die medizinische Grund- und Regelversorgung sichern sowie eine erste Anlaufstelle für akute Notfälle sein. Aufgrund seiner geografisch relevanten Versorgungslage prüfen wir die Option, den Standort durch einen Sicherstellungszuschlag langfristig zu unterstützen. Insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Ablösung der stationären Versorgungsstruktur auf Fehmarn durch eine ambulante Versorgungsstruktur, wird eine Erweiterung der Luftrettungskapazitäten erwogen. Die Schön Klinik Neustadt soll zukünftig den zentralen Anker der Notfallversorgung bilden und zentrale Anlaufstelle für die Versorgung Schwerverletzter sein. Die Segeberger Kliniken sichern als Schwerpunktversorger insbesondere die Versorgung kardiologischer Notfälle und weiterhin gemeinsam mit dem AMEOS Klinikum Eutin die geburtshilfliche Versorgung. Das Helios-Agnes-Karll-Krankenhaus in Bad Schwartau bildet als Regelversorger mit orthopädischem Schwerpunkt ein ergänzendes Versorgungsangebot zur Schön Klinik Neustadt. Mit dem Kinderzentrum Pelzerhaken, dem Sankt-Elisabeth-Krankenhaus Eutin und der August-Bier-Klinik in Malente ergänzen drei Fachkliniken die Versorgung.
Bereits bestehende Versorgungsschwerpunkte und Spezialisierungen werden klinikübergreifend durch Zentralisierungsprozesse gefördert. Auf diese Weise soll die Versorgungsstruktur stabilisiert und langfristig gestärkt werden.Welches Krankenhaus genau welche Leistungsgruppe zugewiesen bekommt, wird erst im Dezember feststehen. Die Feststellungsbescheide, die wir den Krankenhäusern dann zustellen, werden – wo es erforderlich ist – Übergangszeiträume für Umstrukturierungsmaßnahmen beinhalten.
Ich danke ausdrücklich allen Kliniken und deren Mitarbeitenden sowie den Beteiligten aus Politik und Kommunen für die Umsetzung der Krankenhausreform. Die Sicherung der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten steht dabei im Mittelpunkt und ist unser gemeinsames Ziel.“
4. Podiumsgespräch
Im Anschluss konnten die an der Regionalkonferenz teilnehmende Akteurinnen und Akteure aus Kliniken, Kommunen und Politik Fragen zum vorgestellten Zielbild an die Vortragenden sowie Gesundheitsstaatssekretär Dr. Olaf Tauras stellen, die im Rahmen eines Podiumsgesprächs erörtert wurden. Um die Reform aus ärztlicher Sicht einordnen zu können, nahmen auf dem Podium Prof. Dr. med. Wolfgang Dersch, Arzt und Experte für Notfallversorgung sowie Rettungsdienst, Mitglied der deutschen Fachgesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) teil. Auch die Notfallmedizinerin Lena Varnhorn, ebenfalls engagiert in der deutschen Fachgesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) und in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen an der Weiterentwicklung der Notfallversorgung tätig, stand für Fragen zur Verfügung.









