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Lübeck – Einschränkungen im Einzelhandel und in der Kultur treten in der Hansestadt am Ostermontag, 5.4., in Kraft. . Die Allgemeinverfügung  ist zunächst auf eine Woche befristet. Kunden dürfen demnach Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminreservierung betreten. Die Einzelhändler haben dies vor dem Einlass zu kontrollieren und haben die Kontaktdaten der Kunden zu erheben. Ferner haben die Einzelhändler durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass wartende Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten. Diese einschränkenden Regelungen gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).

Auch für den Zutritt in die Innenbereiche von Kultur (zum Beispiel Museen) – und Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Bibliotheken, Archive) gilt ab Montag, 5.4., dass der Zutritt nur nach Terminreservierung und Kontakterhebung möglich ist. Die Stadtbibliothek bietet in diesem Zusammenhang weiter das „Bestellen- und Abholen“-Verfahren an.

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