Sechs in Kunststoff verschweißte Packungen Wal-Salami liegen auf einem Tisch. - Foto: Hauptzollamt Kiel/oH
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Kiel – Wale und deren Erzeugnisse sind in der Europäischen Union artenschutzrechtlich geschützt. In Norwegen und zum Beispiel in Grönland ist der Verkauf dieser Erzeugnisse rechtlich erlaubt. Teilweise aus Unwissenheit kaufen Touristinnen und Touristen solche Erzeugnisse und führen sie nach Deutschland ein. Dort ist ein Strafverfahren (Verstoß gegen das Naturschutzgesetz) die Folge und mindestens eine hohe Geldbuße. Außerdem werden die Erzeugnisse eingezogen.

In der jetzigen Hauptreisezeit beschlagnahmt der Zoll vermehrt Salami mit Walfleisch. Stichprobenartig überprüft der Zoll Passagiere der Norwegenfähren und zieht wöchentlich rund ein Kilo Walsalami aus dem Verkehr.

Aber nicht nur auf der Norwegenfähre finden Zöllner immer wieder Erzeugnisse dieser geschützten Meeressäuger. Auch Kreuzfahrtschiffe steuern regelmäßig skandinavische Häfen an und kommen mit Walsalami im Gepäck zurück nach Kiel.

Das Hauptzollamt Kiel rät vom Kauf solcher Produkte ab, um die Produktion nicht  weiter zu fördern und die teilweise im Bestand gefährdeten oder gar  vom Aussterben bedrohten Tiere zu schützen.

Zusatzinformation:

Mit www.artenschutz-online.de  bieten die Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Reisende vor der Reise feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten.

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