Foto: Arno Reimann
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Eutin – Die in Schleswig-Holstein greifenden Lockerungen lassen es zu, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus weiter zu entschärfen. Daher is das Rathaus Eutin für den Publikumsverkehr seit Montag, 1. November 2021, wieder geöffnet zu den bekannten Öffnungszeiten.

Diese Regelung gilt auch für die weiteren städtischen Liegenschaften wie das Bauamt in der Lübecker Straße, das Ordnungsamt in der Albert-Mahlstedt Straße, die Wohngeldstelle, das Amt für Soziale Hilfen in der Elisabethstraße und das Integrationsbüro. Die telefonische Anmeldung im Bürgerbüro entfällt damit.

Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske bleibt für die Besucher in allen Liegenschaften bestehen. Die bekannten Hygieneregeln, wie zum Beispiel das Einhalten der Husten- und Niesetikette, das gründliche Händewaschen und Desinfizieren werden weiterhin empfohlen. (PM)

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