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Kiel – Die Landesregierung hat sich heute (27.4.) – nach den gestrigen Beratungen von Bund und Ländern – zum weiteren Vorgehen der Impfkampagne in Schleswig-Holstein zum Schutz vor einer Covid-19-Erkrankung abgestimmt.

Nach Beratungen auch mit den Regierungsfraktionen gilt für Schleswig-Holstein folgendes Verfahren:

Vorrang für die Termine in den Impfzentren haben entsprechend der Impfverordnung der Bundesregierung derzeit weiterhin die Prioritätengruppe 1 und 2, neue Termine sind ab Donnerstag (29. April) buchbar. Eine Öffnung für die Prioritätengruppe 3 in den Impfzentren und den Arztpraxen ist für Impfungen ab dem 10. Mai vorgesehen. Gebucht werden können diese Termine für die Impfzentren ab dem 6. Mai.

Foto: arstodo

Weiterhin hat sich die Koalition darauf verständigt, innerhalb der Prioritätengruppe 3 alle Berechtigten gleich zu behandeln und daher keine gesonderte Priorisierung innerhalb dieser Gruppe vorzunehmen.

„Es gibt weiterhin Menschen mit einem erhöhten Risiko auf einen schweren Erkrankungsverlauf“, sagt Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. „Dies betrifft Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und ältere Menschen, die nach der Bundesimpfverordnung Priorität beim Impfen haben, aber aufgrund des begrenzt verfügbaren Impfstoffes teilweise noch keinen Termin erhalten konnten.“ Es sei wichtig, diesen zunächst weiterhin Vorrang bei der Terminvergabe zu geben, so das Übereinkommen der Landesregierung.

„Zugleich gibt es mit der Öffnung der Priorität 3 ab dem 10. Mai und der Möglichkeit für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, bei Verfügbarkeit von ausreichend Impfstoff bereits jetzt auch Menschen ab 60 Jahren und älter zu impfen, eine klare Perspektive für die nächste Gruppe. Impfen ist der wichtigste Schritt aus dieser Pandemie. Die Liefer-Ankündigungen der Bundesregierung geben Hoffnung, dass bald deutlich mehr Menschen davon profitieren können.“

Ministerpräsident Daniel Günther erläuterte: „Wir setzen unseren konsequenten Schleswig-Holstein-Weg auch bei den noch ausstehenden Etappen hin zu mehr Normalität um. Wir bleiben vorsichtig und gehen auch im Bereich der Schulen und Kitas einen strikteren Weg, als die Bundeslinie es vorgibt. Dies ist eine schwierige Abwägung und ich verstehe, dass viele Eltern das hinterfragen. Aber der gesundheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen hat gerade angesichts steigender Werte in diesen Altersgruppen für uns eine hohe Priorität.

Wir öffnen bei den Impfungen zusätzlich die Terminvergabe für die Priorisierungsgruppe 3, mit allen Lehrerinnen und Lehrern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Lebensmitteleinzelhandel, mit unseren ehrenamtlichen Feuerwehrleuten, mit vielen Menschen mit chronischen Erkrankungen. Umso eine bevorzugte Terminvergabe noch vor einem generellen Wegfall von Priorisierungen im Juni zu ermöglichen.

Teil unseres Schleswig-Holstein-Weges ist auch, Freiheiten zurückzugeben, wo dies möglich ist. Dies tun wir nun bei den vollständig Geimpften und nachweislich Genesenen, da bei ihnen das Risiko, andere anzustecken, auf ein Minimum reduziert ist.

Die Zahlen in Schleswig-Holstein sind stabil, weil die Menschen in unserem Land den von uns vorgeschlagenen Weg so aktiv mitgehen. Dafür möchte ich mich bedanken und eindringlich darum bitten, dies auch in der kommenden Zeit zu tun. Nur so erreichen wir schnellstmöglich das Ziel.“

Foto: arstodo

Ministerin Monika Heinold ergänzt: „Stück für Stück entscheiden wir, was notwendig ist. Dabei orientieren wir uns sowohl an der fachlichen Bewertung der Lage als auch an der Notwendigkeit, als Gesellschaft solidarisch durch diese schwierige Zeit zu kommen. Dafür braucht es Regeln und Fahrpläne. Ziel bleibt, sobald wie möglich allen ein Impfangebot zu unterbreiten, um so schnell wie möglich Normalität im Alltag zu ermöglichen.“

Bereits rund 680.000 Erstimpfungen in Schleswig-Holstein

Das Gesundheitsministerium und die Kassenärztliche Vereinigung (KVSH) informieren zum derzeitigen Stand: Bislang erhielten in Schleswig-Holstein nach dem Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums 678.691 Personen mindestens eine Erstimpfung. Das entspricht rund 23,4 Prozent der Bevölkerung. 216.526 davon haben bereits die Zweitimpfung erhalten.

Welche enorm positive Wirkung die Impfung zeigt, verdeutlichen die Zahlen der Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen: Dort gab es in den Monaten Dezember und Januar nach den der Landesmeldestelle gemeldeten Daten 108 Covid-Ausbrüche und 469 Verstorbene. Nach der Durchimpfung in den Einrichtungen zeigen die Monate März und April im Vergleich dazu 11 Ausbrüche und 3 Verstorbene. Gesundheitsminister Heiner Garg: „Das ist ein beeindruckender Beleg für die Wirksamkeit der Impfungen. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen, die dazu beitragen, dass die Impfkampagne in Schleswig-Holstein weiter voranschreitet. Der Impfstoff, den wir erhalten, der wird auch verimpft. Aufgrund der nach wie vor begrenzten Liefermengen ist aber weiterhin Geduld gefordert.“

Weitere Impfanmeldung ab Donnerstag möglich: 22.000 neue Termine für Impfzentren und rund 105.000 Termine in Arztpraxen bis 9. Mai verfügbar

Ab Donnerstag, 29. April, 17 Uhr, werden über www.impfen-sh.de 22.000 Erstimpfungstermine in dem Zeitfenster vom 3. Mai bis 9. Mai mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna für die Prioritätengruppe 1 und 2 in den Impfzentren buchbar. Im gleichen Zeitraum erhalten die Praxen in Schleswig-Holstein nach derzeitigem Stand rund 105.000 Impfdosen, von Biontech und AstraZeneca, um damit ebenfalls Personen der Prioritätengruppe 1 und 2 impfen zu können. Zusätzlich können teilnehmende niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auch Bürgerinnen und Bürgern ab 60 Jahren ein Impfangebot mit dem Impfstoff von AstraZeneca machen, wenn nach ärztlichem Ermessen keine Personen verfügbar sind, die dringlicher eine Impfung benötigen. In die Praxen sollen auch die zusätzlichen 55.000 Dosen des AstraZeneca-Impfstoffes gehen, die Dänemark an Schleswig-Holstein ausleiht. Details werden derzeit mit der KVSH abgestimmt. Schleswig-Holstein hat zugesagt, zu einem späteren Zeitpunkt AstraZeneca-Impfstoff an Dänemark zurückzugeben.

Ab dem 6. Mai können Personen, welche der Prioritätengruppe 3 angehören, Termine für die Impfzentren buchen. Die Impfungen werden ab dem 10. Mai in den Impfzentren ausgeführt. Die Terminvergaben im niedergelassenen Bereich auch für die gesamte Prioritätengruppe 3 ab dem 10. Mai erfolgen in der Regel nach Kontaktaufnahme durch die Praxen bei ihren Patientinnen und Patienten. (PM)

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