Foto: Arno Reimann
- Anzeige -

Lübeck – Fehlende Eintragung in der Handwerksrolle, Verletzung von Anzeigepflichten nach der Gewerbeordnung und Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis: Nach einer Kontrolle von  fünf Betrieben des Friseurhandwerks sowie zwei Betrieben des Kfz-Handwerks aufgrund vorangegangener Ermittlungen wurden nunmehr umfangreiche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei den betroffenen Betrieben festgestellt.

Der Kommunale Ordnungsdienst des Ordnungsamtes der Hansestadt Lübeck hat nach Kontrollen am 27. März mindestens zehn Bußgeldverfahren eingeleitet.

Nach den Bestimmungen der Handwerksordnung ist der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe nur gestattet, wenn eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt.

Verstöße werden sowohl nach den Bestimmungen der Handwerksordnung als auch des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes mit einem Bußgeld von maximal 50.000 Euro geahndet.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein