Auf- und Abstiegsregelung der Handball Oberliga HH/SH

Eutin – Es geht langsam in die Endphase der Meisterschaft von der Oberliga Hamburg/Schleswig-Holstein (OL HH/SH), einmal Zeit ein paar Worte zu den Auf- und Abstiegsregelungen zu verlieren. Die Regelungen gelten sowohl für die Frauen wie auch für die Männer gleichermaßen.

Aufstieg aus der OL HH/SH in die 3. Liga:
Der Meister steigt direkt in die 3. Liga auf. Sollte der Meister auf den Aufstieg verzichten oder nicht aufsteigen dürfen, geht das Aufstiegsrecht an den Vizemeister weiter. Darf dieser ebenfalls nicht aufsteigen oder verzichtet er, ist das Aufstiegsrecht verwirkt. Weitere Mannschaften erhalten nicht das Recht zum Aufstieg.

Abstieg aus der OL HH/SH:
Es gibt drei Regelabsteiger aus der OL HH/SH. Steigt eine Mannschaft aus der 3. Liga in die OL HH/SH ab, wird dieser Absteiger durch den Aufstieg des Meisters oder Vizemeisters kompensiert. Sollte es keinen Aufsteiger in die 3. Liga oder mehr als einen Absteiger aus der 3. Liga geben, zieht dieses einen oder weitere Absteiger (gleitende Skala) aus der OL HH/SH mit sich, wenn nach dem Aufstieg der Meister des Hamburger Handball-Verbandes (HHV) und des Handballverbandes Schleswig-Holstein (HVSH) die Zahl von 14 Mannschaften überschritten ist.

Aufstieg in die OL HH/SH:
Der Meister des Hamburger Handball-Verbandes (HHV) und des Handballverbandes Schleswig-Holstein (HVSH) steigt direkt in die OL HH/SH auf. Ist nach dem Abzug der Regelabsteiger und der Anzahl der Absteiger aus der 3. Liga (die nicht durch den Aufstieg des Meisters oder Vizemeister der OL HH/SH kompensiert wurden) die Zahl von 14 Mannschaften in der OL HH/SH nicht erreicht, werden die freien Plätze wie folgt belegt:
– Gibt es einen freien Platz wird dieser durch den Sieger eines Entscheidungsspiels der Vizemeister des HHV und HVSH oder der Vertreter der Landesverbände belegt.
– Gibt es zwei freie Platz steigen die Vizemeister des HHV und HVSH oder der Vertreter der Landesverbände direkt auf.
– Gibt es drei oder mehr freie Plätze verringert sich die Zahl der Regelabsteiger entsprechend.
Bei möglichen Entscheidungsspielen im Jahr 2018 hat bei den Frauen der Verein aus dem Bereich des HVSH Heimrecht im Hinspiel, bei den Männern hat der Verein aus dem Bereich des HHV Heimrecht im Hinspiel.

Einige Besonderheiten:
– Mannschaften, die während der Saison ausscheiden, gelten als Regelabsteiger.
– Mannschaften, die vor dem letzten Spieltag auf die weitere Klassenzugehörigkeit verzichten, gelten ebenfalls als Regelabsteiger.
– Mannschaften, die nach dem letzten Spieltag auf die weitere Klassenzugehörigkeit verzichten, werden wie oben (Belegung freier Plätze) beschrieben ersetzt.
– Bei Verzicht nach der Erstellung des Rahmenspielplanes, verringert sich die Anzahl der Mannschaften in der OL HH/SH für die folgende Saison, diese Mannschaften gelten als Regelabsteiger.
– Zurückgezogene oder ausgeschiedene Mannschaften können nicht über die Regelung dreier oder mehr freier Plätze in der OL HH/SH verbleiben.

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