Auf- und Abstiegsregelung der Handball-Schleswig-Holstein-Liga

Eutin – Langsam ist die Endphase der Meisterschaft von der Schleswig-Holstein-Liga (SH-Liga) erreicht, Zeit ein paar Worte zu den Auf- und Abstiegsregelungen zu verlieren. Die Regelungen gelten sowohl für die Frauen wie auch für die Männer gleichermaßen.

Aufstieg in die OL HH/SH:
Der Tabellenerste ist Landesmeister des Handballverbandes Schleswig-Holstein (HVSH) und steigt direkt in die OL HH/SH auf. Sind weitere Plätze in der OL HH/SH frei, werden gegebenenfalls Entscheidungsspiele gemäß $ 44 SPO/DHB zwischen den Tabellenzweiten der Schleswig-Holstein-Liga und der Hamburg-Liga durchgeführt. Es steigt somit auf jeden Fall eine Mannschaft des HHV und des HVSH auf. Maximal steigen vier Mannschaften aus beiden Verbänden auf.

Sollte eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht verzichten, geht dieses an die nächstplatzierte Mannschaft über und geht bis maximalTabellenplatz 5.

Abstieg aus der SH-Liga:
Es gibt drei Regelabsteiger aus der SH-Liga in die jeweiligen Landesligen. Gibt es Absteiger aus der OL HH/SH, die in der SH-Liga aufgenommen werden müssen, erhöht sich die Anzahl der drei Regelabsteiger entsprechend (gleitende Skala), bis die Staffelgröße von 14 Mannschaften für die Saison 2018/2019 erreicht ist.

Aufstieg in die SH-Liga:
Die Meister der beiden Landesligen steigen direkt in die SH-Liga auf, der dritte Aufstiegsplatz wird unter den Zweitplatzierten der Landesligen ausgespielt. Verzichtet ein Meister auf den Aufstieg oder ein Vizemeister auf die Teilnahme an der Aufstiegsregelation, werden weitere Aufstiegsplätze gegebenenfalls durch die Tabellendritten ausgespielt. Ein Aufstieg weiterer Mannschaften nach den Drittplatzierten der Landesligen ist nicht möglich, gegebenenfalls verbleiben Regelabsteiger in der SH-Liga.

Ein Aufstieg der Tabellendritten kommt nur in Betracht, wenn neben den Regelabsteigern der SH-Liga keine weiteren Mannschaften aus dieser absteigen müssen. Zwangsabsteiger der SH-Liga verblieben gegenüber den Tabellendritten der Landesligen vorrangig in der SH-Liga. Bei notwendigen Entscheidungsspielen um den Aufstieg zwischen zwei Mannschaften findet entgegen § 44 Abs.1 SpO/DHB nur ein Entscheidungsspiel an einem neutralen Ort statt.

Steigt eine Mannschaft aus der SH-Liga ab, kommt ein Aufstieg in dieselbe Spielklasse für eine untere Mannschaft desselben Verein, auch wenn diese die Berechtigung hierfür erworben hat, nicht in Betracht. Es darf nur eine Mannschaft eines Vereins in der jeweiligen Spielklasse spielen.

Wird eine gemeldete Mannschaft nach Veröffentlichung des Spielplanes zurückgezogen, oder scheidet sie während der laufenden Spielserie aus anderen Gründen aus, gilt sie als erster Regelabsteiger und ist berechtigt, in der nächsten Meisterschaftsserie am Spielbetrieb der Landesligen teilzunehmen.

Die Absteiger der SH-Liga erhalten in der Saison 2018/2019 das Startrecht in der aus zwei Staffeln bestehenden Landesliga. Sowohl bei den Frauen als auch beiden Männern erfolgt die Zuordnung der Mannschaften in die Landesligen nach regionalen Gesichtspunkten.

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