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Kiel – Das Landeskabinett hat die neuen Corona-Regelungen beschlossen, die ab Montag gelten. Damit können ab nächste Woche viele Läden und Dienstleistungen wieder starten.Mit entsprechenden Hygienekonzepten können auch Museen wieder öffnen.

„In vielen Lebensbereichen können wir angesichts der derzeitigen Infektionslage die bisherigen Einschränkungen erleichtern“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther im Anschluss an die Kabinettsitzung in Kiel. Hier hatte die Landesregierung wie angekündigt zahlreiche Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Zugleich appellierte der Regierungschef an die Bürger: „Wichtig ist, dass wir alle gemeinsam weiterhin die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten und mit der Situation verantwortungsbewusst umgehen, damit wir uns und andere nicht gefährden.“

Treffen mit mehr Menschen möglich

Ab Montag sind damit private Treffen von zwei Haushalten wieder möglich. Dabei ist die Personenzahl auf maximal fünf beschränkt, Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Haushalte, die bereits aus fünf oder mehr Personen bestehen, dürfen sich wie bisher mit einer weiteren Person treffen. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten als ein Haushalt.

Öffnungen im Einzelhandel

Außerdem dürfen die Geschäfte wieder öffnen. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden. Für Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern gilt eine Begrenzung von einer Person je 20 Quadratmeter der darüberhinausgehenden Fläche. So sind beispielsweise auf 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche gleichzeitig 90 (80+10) Kunden erlaubt. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Verkaufsstellen, deren Sortiment hauptsächlich aus Lebensmitteln besteht.

Erleichterungen für körpernahe Dienstleistungen

Ab Montag dürfen auch Tattoo-, Kosmetik- und Massagestudios wieder Kunden empfangen. Voraussetzung dafür sind die Erfassung der Kontaktdaten sowie entsprechende Hygienekonzepte. So müssen sowohl Beschäftigte als auch Kunden eine medizinische Maske tragen. Wenn dies nicht möglich ist – etwa bei kosmetischen Behandlungen im Gesicht – müssen die Kunden einen negativen Corona-Test vorlegen. Auch die Beschäftigten müssen regelmäßig getestet werden.

Kultur- und Freizeitangebote wieder erlaubt

Unter bestimmten Auflagen dürfen nun auch Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archive wieder öffnen. Dazu gehören Hygienekonzepte, eine Besucherbegrenzung sowie die Kontaktdatenerfassung. Auch Freizeitangebote wie Sonnenstudios und botanische Gärten können wieder aufmachen.

Gemeinsam Sport treiben

Außerhalb geschlossener Räume ist kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Personen wieder möglich. Kinder unter 14 Jahren dürfen unter Anleitung eines Trainers oder einer Trainerin sogar wieder in Gruppen von bis zu 20 Personen draußen Sport treiben, dabei müssen die Kontaktdaten aller Teilnehmer erfasst werden. In Innenräumen bleibt Sport weiterhin allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder einer anderen Person möglich. In großen Räumen oder Hallen können auch mehr Personen Sport treiben, sofern für jede Person eine Fläche von mindestens 80 Quadratmetern bereitsteht. Auch in Sportanlagen innerhalb geschlossener Räume und beim Kindersport müssen Hygienekonzepte vorliegen und Kontaktdaten erhoben werden.

Grünes Licht für Fahr- und Flugschulen

Fahr- und Flugschulen können mit entsprechenden Hygienekonzepten den Betrieb wieder aufnehmen. Darüber hinaus können Musikschulen wieder Einzelunterricht anbieten. Erste-Hilfe-Kurse und Kurse in Hundeschulen (im Außenbereich mit bis zu zehn Personen einschließlich Trainer) können stattfinden, ebenso wie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Diese dürfen künftig wieder mit bis zu zehn Teilnehmer in einer festen Gruppe als Präsenzveranstaltung abgehalten werden.

Gruppenangebote in Pflegeheimen

In Pflegeheimen dürfen die Gemeinschaftsräume wieder für Gruppenangebote genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass alle Bewohner sowie die Angestellten seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft sind, also bereits ihre Zweitimpfung erhalten haben.

Sonderregeln in Flensburg und Umgebung

Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens gelten für Flensburg und Umgebung weiterhin Sonderregelungen. Diese werden durch die Stadt sowie den Kreis Schleswig-Flensburg per Allgemeinverfügung angeordnet.

Alle Verordnungen und Erlasse zum Umgang mit dem Coronavirus finden Sie hier

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