Foto: Arno Reimann
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Eutin – Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise.

Wann bin ich dran?

Aktuell müssen alle Führerschein-Inhaber mit Geburtsjahrgang zwischen 1965 und 1970 den Führerschein bis spätestens 19.1.2024 umgetauscht haben.

Für alle anderen Geburtsjahrgänge und Inhabern von weißen Plastikkarten gelten andere Fristen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Für den Umtausch benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Passfoto und Ihren bisherigen Führerschein. Wenn Sie Ihren Führerschein zuletzt von einer anderen Behörde erhalten haben, benötigen Sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift. Dieses Dokument erhalten Sie auf Antrag kostenlos von der alten Behörde.

Wie stelle ich den Antrag?

Den Antrag müssen Sie persönlich in der Führerscheinstelle in Eutin stellen. Hierfür benötigen Sie einen Termin.

Die Terminvereinbarung für alle Führerscheinangelegenheiten erfolgt online unter https://termin.kreis-oh.de/ . Wählen Sie bitte die Dienstleistung „Umtausch / Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein“ aus.

Ein Zutritt zum Gebäude ist ohne Termin nicht möglich.

Einige Städte, Gemeinden und Ämter bieten aufgrund der Bürgernähe die Möglichkeit an, den Antrag dort aufzunehmen und an die Führerscheinstelle weiterzuleiten. Informieren Sie sich hierzu bitte vorher bei Ihrem örtlich zuständigen Bürgerbüro.

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