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Oldenburg i.H. – In der Platanenallee wurde im Bereich zwischen dem Meiereiweg und dem Milchdamm der Gehweg erneuert. Dieser wurde durchgängig in einer Breite von 2,50 m hergestellt und hat nun ein Leitsystem für Blinde.

Weiterhin wurde der Einmündungsbereich der Platanenallee in Höhe Arztpraxis eingeengt und zwischen der Platanenallee und dem Milchdamm eine Engstelle zur Verkehrsberuhigung hergestellt.

Diese baulichen Veränderungen erfordern eine entsprechend angepasste Fahrweise der Verkehrsteilnehmer.

Neu ist, dass man im Bereich der Engstelle, nicht mehr anhalten oder parken darf, da die reduzierte Straßenbreite dies nicht mehr hergibt. Die Straßenverkehrs-Ordnung regelt in § 12 Abs. 1, dass an engen Straßenstellen nicht gehalten beziehungsweise geparkt werden darf.

Die Einhaltung dieses gesetzlichen Haltverbots ist zwingend notwendig, da ansonsten Fahrzeuge und insbesondere Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes diese Stelle nicht mehr passieren können.

Im Interesse der Verkehrs- und allgemeinen Sicherheit bittet die Stadtverwaltung Oldenburg in Holstein alle Fahrzeugführer darum, die vorgenannte Regelung zu beachten und die Engstelle entsprechend frei zu halten. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bereich verstärkt kontrolliert wird und verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge entsprechend verwarnt und – wenn notwendig – abgeschleppt werden.

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