
Lübeck – Die Konrad-Adenauer-Straße muss kurzfristig, ab 2. September, in einem Teilabschnitt für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Grund dafür sind Schäden an unterhalb der Fahrbahn liegenden Bauwerken, die von der Deutschen Bahn genutzt werden. Die direkte Durchfahrt hinter den Lindenarkaden in Richtung Hauptbahnhof ist damit vorübergehend nicht mehr möglich.
Der Hauptbahnhof bleibt weiterhin erreichbar. Die Zufahrt ist von der Fackenburger Allee über die Werner-Kock-Straße zur Straße Am Bahnhof möglich.
Unterhalb der Konrad-Adenauer-Straße befinden sich sogenannte Kasematten – Bauwerke, die früher unter anderem von der Bahnpost genutzt wurden. Untersuchungen des Bauwerkszustands haben ergeben, dass Schäden an den Betonkonstruktionen und weiteren tragenden Bauteilen soweit fortgeschritten sind, dass die statischen Mindestanforderungen für eine weitere Befahrung des darüberliegenden Straßenabschnitts nicht mehr erfüllt werden.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist daher eine kurzfristige Sperrung für den Fahrzeugverkehr erforderlich.
Parkhaus bleibt erreichbar
Die Konrad-Adenauer-Straße wird hinter der Ausfahrt des Parkhauses gesperrt. Die Ausfahrt aus dem Parkhaus bleibt damit weiterhin möglich und erfolgt in Richtung Fackenburger Allee. Der Straßenabschnitt wird an dieser Stelle zur Sackgasse. Die Sperrung reicht bis zum Abschluss der bahnhofseitigen Gebäudefassade der Lindenarkaden.
Der Fußverkehr kann den Bereich weiterhin passieren. Im Bereich der Straßensperrung wird die Wegeführung aus Sicherheitsgründen auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt. Dort steht entlang des Gebäudes ein rund 1,50 Meter breiter Bereich für Fußgänger zur Verfügung.
Sicherungsmaßnahmen werden vorbereitet
Die Hansestadt Lübeck bereitet derzeit Maßnahmen zur Sicherung des betroffenen Straßenabschnitts vor. Die Umsetzung ist nach aktuellem Planungsstand für 2027 vorgesehen. Hierzu steht die Hansestadt Lübeck mit der Deutschen Bahn im Austausch. Ziel ist es, möglichst schnell eine tragfähige Lösung für den betroffenen Bereich zu entwickeln und die Einschränkungen auf einen kurzen, notwendigen Zeitraum zu begrenzen.
Der Hansestadt Lübeck ist bewusst, dass die kurzfristige Sperrung eine Einschränkung für Verkehrsteilnehmer und Anlieger bedeutet. Aufgrund des festgestellten Bauwerkszustands hat die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer jedoch oberste Priorität. Die Hansestadt Lübeck wird über die weitere Entwicklung und die geplanten Sicherungsmaßnahmen fortlaufend informieren.








