Foto: arstodo
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…dann gilt es, ab Montag, 5. Oktober, die neue Verkehrsführung in der Vorderreihe zu beachten: Sie ist dann  geändert worden. Während der Sommerregelung war es eine verkehrsberuhigte Straße, in der nur ein Befahren per Fahrrad und für die Hotelgäste erlaubt war. Im Winterhalbjahr wird sie nun wieder für den motorisierten Individualverkehr freigegeben.

Und gleich noch ein Verkehrshinweis aus Lübeck: Im Bereich An der Obertrave/Marlesgrube wird die sogenannte Sommerregelung beibehalten, das heißt: ein durchgängiges Befahren der Obertrave wird nur für Radfahrer möglich sein, wobei in der Vergangenheit ohnehin nur eine Durchfahrt von der Marlesgrube rechtsabbiegend in die Obertrave offiziell erlaubt war. Diese Verkehrsführung, die sogenannte Sommerregelung, wurde mit Einführung des Projektes „Mitten in Lübeck“ in 2010 dauerhaft eingerichtet. Weiterhin werden die Parkplätze für Bewohner und Besucher der Altstadt, die im Sommer teilweise unter anderem für die Außengastronomie und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, wieder eingerichtet. (PM)

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