Haftbefehl gegen Gartenlaubeneinbrecher

Lübeck – Auf dem Gelände eines Kleingartenvereins in Lübeck St. Gertrud haben am Sonnabend (9.1.) Beamte des 3. Polizeireviers nach einem Zeugenhinweis einen 32-jährigen Mann festgenommen. Er steht im Verdacht in sechs Gartenlauben eingebrochen zu sein. Noch am Sonntag wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck einem Haftrichter vorgeführt.

Auf Antrag der Lübecker Staatsanwaltschaft erließ der Haftrichter des Amtsgerichts Lübeck am Sonntag Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls, zweier Fälle des versuchten besonders schweren Falls des Diebstahls sowie des Hausfriedensbruchs und des versuchten Diebstahls in fünf Fällen. Da der Mann über keinen festen Wohnsitz verfügte, wurde der Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen. Der 32-jährige wurde in die Justizvollzugsanstalt Lübeck gebracht.

Gegen 12.30 Uhr suchte ein 54-jähriger Lübecker seine Gartenlaube in einem Kleingartenverein an der Travemünder Allee auf. Dabei konnte er von außen feststellen, dass sich in seiner Hütte bereits eine fremde Person aufhielt. In der Laube traf er dann auf einen 32-jährigen Lübecker, der sich in der für ihn fremden Laube häuslich niedergelassen hatte. Licht und Gasofen waren eingeschaltet, Musik tönte und der nicht erwünschte neue Bewohner hatte sich auch an den gelagerten Lebensmitteln bedient. Zudem hatte er mehrere Elektrogeräte zum Abtransport bereitgelegt.

Daraufhin alarmierte der Laubenbesitzer die Polizei. Kurz darauf wurde der 32-jährige Lübecker festgenommen. Die Ermittlungen und die Spurenlage begründen den Verdacht, dass er noch in zwei andere Gartenlauben des Kleingartenvereins eingebrochen war und darüber hinaus vier weitere Parzellen nebst dort stehender unverschlossener Hütten nach stehlenswerten Gegenständen abgesucht hatte. Hinzu kam, dass der Beschuldigte bereits am Tag zuvor in Grömitz festgestellt worden war, wo er in einen Wohnwagen eingebrochen sei und einen Gartenschuppen aufgebrochen haben soll.

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