Lübeck – Beamte der Bundespolizeiinspektion Kiel, des 2. Polizeireviers Lübeck sowie der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Lübeck haben gemeinsam Personenkontrollen im Hauptbahnhof Lübeck vorgenommen. Hintergrund war hierbei wieder die Bekämpfung der Gewaltkriminalität im ÖPNV sowie die damit verbundene Überwachung der Einhaltung des Mitführungsverbots von Waffen und Messern im ÖPNV.
Von 15 Uhr bis 18 Uhr erfolgten am 7. Mai insgesamt 129 Kontrollen. 70 Personen wurden in dem Zusammenhang durchsucht. Hierbei wurden 5 zugriffsbereite, das heißt mitgeführte Messer festgestellt. Alle Personen müssen sich nun einem Ordnungswidrigkeitenverfahren stellen; die entsprechenden Messer wurden sichergestellt. Zudem stellten die Einsatzkräfte noch 2 Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie bei einer Personen 2 Aufenthaltsermittlungen fest.
Positiv war, dass die Kenntnis über das Mitführverbot von Messern und Waffen im ÖPNV gemäß der seit dem 23.12.2024 geltenden Landesverordnung für Schleswig-Holstein beziehungsweise im ÖPFV gemäß § 42b Waffengesetz in der Öffentlichkeit immer mehr zur Kenntnis gelangt. So berichteten kontrollierte Handwerker vereinzelt, dass sie schon durch ihre jeweiligen Innungen über die Verbote informiert wurden und so zum Beispiel vorbeugend Klingen aus Cuttermessern entfernt oder sonstige Arbeitsmesser nicht zugriffsbereit verstaut hätten.
Gegen 18 Uhr wurde die Kontrolle beendet.
(Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Kiel und Polizeidirektion Lübeck)
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Kiel