Foto: Arno Reimann
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Kiel – In den Kreisen Segeberg und Steinburg sind seit dem 13. November Geflügelpestausbrüche in drei gewerblichen Geflügelhaltungsbetrieben festgestellt worden. Zudem bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Infektionen mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 in einer Privathaltung im Kreis Ostholstein. Die vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere wurden bereits durchgeführt.

Rund um die betroffenen Betriebe wird eine Sperrzone eingerichtet, bestehend aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern. In diesen Zonen gelten strenge gesetzliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Dazu zählen insbesondere ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Die Sperrzonen reichen bis in die Kreise Stormarn beziehungsweise Pinneberg. Weitere Informationen werden von den Kreisen Segeberg und Stormarn sowie Steinburg und Pinneberg bereitgestellt.

Die innerhalb weniger Tage gehäuften Ausbrüche in Schleswig-Holstein entsprechen dem Geschehen im Bundesgebiet. Dies spricht für einen derzeit hohen Infektionsdruck im Einklang mit einem hohem Eintragsrisiko.

„Die jüngsten Entwicklungen machen das hohe Risiko des Eintrags in Haltungen deutlich. Jetzt ist besondere Aufmerksamkeit gefragt. Ich rufe alle Tierhalterinnen und Tierhalter eindringlich dazu auf: Schützen Sie Ihre Bestände konsequent, indem Sie die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten.“, sagte Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg. „Auch als neue Hausleitung haben wir das Geschehen klar im Blick und sind in engem Austausch mit allen Beteiligten.“

Mit dem erneuten Inkrafttreten der Allgemeinverfügung vom 23.10.2025 gelten in Schleswig-Holstein wieder verbindlich vor allem folgende Biosicherheitsmaßnahmen:

• Desinfektionspflicht: Vor jedem Betreten der Ställe oder sonstigen Standorten sind Hände und Schuhe gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. An allen Eingängen sind geeignete Schuhdesinfektionswannen oder -matten vorzuhalten.

• Schutzkleidung: In den Haltungen ist ausschließlich betriebseigene Schutzkleidung einschließlich getrenntem Schuhwerk zu tragen; diese ist regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.

• Transport und Reinigung: Transportmittel und Behältnisse, die mit Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Kontakt kommen, sind nach jeder Nutzung unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.

• Verbot von Tieraufnahmen: Die Aufnahme von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder mobilen Handel ist verboten.

• Registrierungspflicht: Wer bislang seinen Bestand noch nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert hat, muss dies umgehend nachholen.

Darüber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es darf kein Oberflächenwasser zum Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Materialien müssen vor Wildvögeln geschützt aufbewahrt werden.

Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und -halter:

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dringend dazu auf, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, zu optimieren und konsequent umzusetzen. Der direkte und indirekte Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln sollte unbedingt vermieden werden.

Der Kontakt mit kranken oder verendeten Wildvögeln sollte ebenfalls unbedingt vermeiden werden. Hunde sollten in betroffenen Gebieten angeleint werden.

Bei erhöhten Tierverlusten oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, ist eine veterinärmedizinische Untersuchung angezeigt, um eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen kann.

Beim Hausgeflügel wurden im Herbst 2025 neun Geflügelpestausbrüche in Schleswig-Holstein amtlich bestätigt. Zudem wurde bislang das Geflügelpestvirus in 161 Fällen bei Wildvögeln durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Weitere Proben befinden sich aktuell in der Untersuchung.

Weitere Informationen finden Sie unter:

(Quelle: Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz)