Stockelsdorf – Aufgrund anhaltender Lieferengpässe bei Streusalz kann die Gemeinde Stockelsdorf den Winterdienst derzeit nicht im gewohnten Umfang sicherstellen. In einer Mitteilung der Gemeindeverwaltung heißt es weiter, Bürgerinnen und Bürger müssten sich darauf einstellen, dass Straßen, Wege und Plätze nicht flächendeckend und nicht in der bisherigen Regelmäßigkeit geräumt und gestreut werden können.
Die Gemeinde sei daher gezwungen, den Einsatz des Winterdienstes auf besonders gefährdete Bereiche wie Hauptverkehrsstraßen, Steigungen, Kreuzungen und andere neuralgische Punkte zu konzentrieren. Weniger gefährdete Straßen, Wege und Nebenstrecken können hingegen zeitweise oder vollständig ungestreut bleiben.
Es sei zudem nicht auszuschließen, dass einzelne Nebenstrecken vorsorglich gesperrt werden müssen, um Gefahren
für Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
Die Gemeinde Stockelsdorf bittet alle Bürgerinnen und Bürger, besondere Vorsicht walten zu lassen, ihre Wege sorgfältig zu planen und ihr Verhalten den winterlichen Bedingungen anzupassen. Fußgänger und Radfahrer müssen mit erhöhter Rutschgefahr rechnen. Unnötige Wege sollten nach Möglichkeit vermieden werden.
Sofern es die beruflichen Rahmenbedingungen zulassen, wird empfohlen, vorübergehend auf mobiles Arbeiten oder Homeoffice zurückzugreifen, um das Verkehrsaufkommen zu reduzieren und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Gleichzeitig weist die Gemeinde ausdrücklich darauf hin, dass die Räum- und Streupflichten der Grundstückseigentümer uneingeschränkt bestehen bleiben. Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stockelsdorf sind Schnee
und Glätte werktags in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Darüber hinaus appelliert die Gemeinde an die Solidarität innerhalb der Nachbarschaften: Bitte unterstützen Sie ältere, kranke oder mobil eingeschränkte Menschen bei der Erfüllung ihrer Räumpflichten und
bei notwendigen Wegen.
Wichtiger Hinweis zur persönlichen Vorsorge, Wärmeversorgung und Bevorratung
Angesichts der aktuellen winterlichen Wetterlage, möglicher Einschränkungen im Straßenverkehr sowie eines eingeschränkten Winterdienstes empfiehlt die Gemeinde Stockelsdorf ausdrücklich, neben einer ausreichenden
Wärmevorsorge auch eine angemessene Bevorratung für mehrere Tage sicherzustellen.
Dazu zählen insbesondere:
- ausreichend haltbare Lebensmittel und Trinkwasser,
- notwendige Medikamente und Hygieneartikel,
- Taschenlampen, Batterien oder andere Lichtquellen,
- warme Kleidung, Decken und geeignete Heizmöglichkeiten,
- sowie geladene Kommunikationsmittel (zum Beispiel Mobiltelefone, Powerbanks).
Diese Vorsorgemaßnahmen dienen dazu, wetterbedingte Einschränkungen der Erreichbarkeit, Lieferverzögerungen oder
zeitliche Verzögerungen bei Räum- und Hilfsdiensten besser überbrücken zu können.
Die Gemeinde bittet darum, insbesondere ältere Menschen, Familienmit kleinen Kindern sowie gesundheitlich eingeschränkte Personen im persönlichen Umfeld im Blick zu behalten und bei Bedarf unterstützend tätig zu werden. Eine gute individuelle Vorbereitung trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und die Sicherheit aller zu
erhöhen. - Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Stockelsdorf sowie das zugehörige Straßenverzeichnis können auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass eine Verletzung der Streu- und Räumpflicht im Einzelfall Schadensersatzansprüche geschädigter Dritter nach sich ziehen kann.
Gez. Julia Samtleben
Bürgermeisterin
(Textquelle: Jan Christian Ohm / Marlis Schütt – Gemeinde Stockelsdorf)









