Foto: Arno Reimann
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Timmendorfer Strand – Der Herbst neigt sich dem Ende entgegen und der Wind hat bereits das meiste Laub von den Ästen gepustet. Die Gemeinde Timmendorfer Strand weist aus diesem Grund erneut darauf hin, dass die Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken, die durch öffentliche Straßen erschlossen sind, zur Straßenreinigung und zum Rückschnitt ihrer Heckenüberwüchse verpflichtet sind.

Die Reinigungspflicht der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Timmendorfer Strand umfasst auch die allgemeine Straßenreinigung. Gehwege, Entwässerungsrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle sind von Laub und Straßendreck freizuhalten, damit der Ablauf von Regenwasser in die Kanalisation weiterhin gewährleistet wird.

Des Weiteren sind Eigentümer von Grundstücken, die an Straßen gelegen sind, für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich. Pflanzenbewuchs von privaten Grundstücksflächen entlang von Geh- und Radwegen sowie Straßen muss ausreichend gestutzt werden, damit dieser nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt und Sichtachsen einzusehen sind.

Zur Verkehrssicherheit gehört auch, dass insbesondere Straßenlampen, Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und ähnliches nicht durch Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen verdeckt werden.

Ebenfalls zu bedenken ist, dass Müllentsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge mit ihren teilweise hohen Sonderaufbauten durch den üppigen Bewuchs stark behindert werden. Das gilt besonders nach Regenfällen, wenn nasse Äste weit nach unten hängen. Aus diesem Grund müssen Hecken und Bäume über Gehwegen bis in eine Höhe von mindestens 2,20 m und über der Fahrbahn bis in eine Höhe von mindestens 4,50 m an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Um Gefahrensituationen zu vermeiden und eine sichere Verkehrsführung zu ermöglichen, ist es unbedingt erforderlich, dass diese Vorschriften eingehalten werden. Die Entsorgung von Straßendreck und Laub obliegt ebenfalls den Eigentümerinnen und Eigentümern und Verantwortlichen der Grundstücke.

Bei Fragen zu diesem Thema ist der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Timmendorfer Strand per Mail an ordnungsrecht@timmendorfer-strand.org erreichbar.