Foto: Gemeinde Stockelsdorf/oH
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Stockelsdorf – Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die größtenteils im Oktober 2024 in Kraft getreten ist, hat Kommunen unter anderem die Möglichkeit eröffnet, unter erleichterten Bedingungen Tempo 30 im Bereich von Spielplätzen zu beantragen.

Vielfach liegen die Spielplätze in der Gemeinde Stockelsdorf ohnehin schon in Tempo 30-Zonen. Aber an einigen Spielplätzen, insbesondere in den Dorfschaften der Gemeinde Stockelsdorf, war eine Temporeduzierung bislang nicht möglich. So auch im Streckenabschnitt des Spielplatzes am Dorfanger in der Curauer Dorfstraße in 23617 Stockelsdorf.

Im Oktober 2025 hat die Gemeinde Stockelsdorf aufgrund der geänderten StVO dann aber die Möglichkeit genutzt, einen Antrag auf eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Bereich des Spielplatzes in Curau bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Kreises Ostholstein zu beantragen. Die verkehrsrechtliche Anordnung des Kreises Ostholstein erfolgte im Dezember 2025 und wurde anschließend zur Freude der Dorfschaft Curau von der zuständigen Straßenmeisterei des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr umgesetzt.