Lübeck – Beamte des 3. Polizeireviers Lübeck wurden am Donnerstag (5.2.) zu einem Feuer in Lübeck/St. Gertrud gerufen. Der Brand wurde in einer Wohnung im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses lokalisiert. Das Gebäude musste evakuiert werden. Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten eine verletzte Person aus der Wohnung retten.
Am 5.2. um 18.02 Uhr wurde der Polizei Lübeck ein Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Albert-Schweitzer-Straße gemeldet. Als die Beamten des 3. Polizeireviers am Einsatzort eintrafen, hatte sich der Großteil der Bewohner bereits aus dem Gebäude entfernt, alle weiteren Wohnparteien wurden evakuiert. Die vom Brand betroffene Wohnung befand sich im ersten Geschoss, auf der linken Seite des Hauses.
Die Berufsfeuerwehr Lübeck begann mit den Löscharbeiten und verschaffte sich Zugang zu der betroffenen Wohnung. Aus dieser entwich dichter schwarzer Rauch. Eine Frau wurde aufgefunden und gerettet. Die 61-Jährige war bei Übergabe an die Rettungskräfte ansprechbar. Sie erlitt eine starke Rauchgasintoxikation und hatte Verletzungen im Gesicht auf.
Offenbar befand sie sich in einem psychischen Ausnahmezustand, da sie sich aggressiv gegen eine erforderliche medizinische Versorgung wehrte, indem sie gezielt in Richtung Einsatzkräfte der Polizei, des Rettungsdienstes und der Feuerwehr schlug. Die Lübeckerin musste durch die Polizeibeamten mittels Hilfe von körperlicher Gewalt auf der Trage des Rettungsdienstes fixiert werden, damit sie anschließend zur weiteren Behandlung in ein Lübecker Krankenhaus gebracht werden konnte.
Die Ermittlungen zur Klärung der Brandursache wurden noch am Donnerstagabend vom Kriminaldauerdienst Lübeck vor Ort aufgenommen. Das Feuer entstand in der besagten Mietpartei, griff nicht auf andere Teile des Gebäudes über. Aufgrund der Rußentwicklung ist die betroffene Wohnung nicht bewohnbar, zudem wurde sie durch die Kriminalpolizei beschlagnahmt. Der Schaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf circa 5000 Euro.
Nach Abschluss der feuerwehrtechnischen Maßnahmen konnten die Anwohner wieder in ihr Zuhause.
Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung wurde gegen die Mieterin eingeleitet, weiterhin muss sie sich wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des Widerstandes verantworten.







