Lübeck – Beamte des 2. Polizeireviers haben Geschwindigkeitskontrollen im Steinrader Damm in Lübeck St. Lorenz vorgenommen. In der dortigen 30er-Zone im Bereich des Schulwegs stellten die Polizisten binnen zwei Stunden am Donnerstag (7.5.) 32 Geschwindigkeitsverstöße fest. Ein 19-Jähriger fuhr mit Abzug der Toleranz mit 72 km/h durch die Kontrollstelle.
Auch der 14 Jahre alte Fahrer eines E-Rollers muss sich aufgrund diverser Verstöße verantworten.
Insgesamt jedoch zeigten sich die kontrollierten Verkehrsteilnehmer einsichtig und bedankten sich teilweise trotz des Hinweises auf die zu erwartenden Verwarn- oder Bußgelder. Auch von Passanten, die zum Teil mit ihren Kindern unterwegs waren, wurden die Kontrollen positiv aufgenommen.
Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer, sie können Geschwindigkeiten, Entfernungen und Abstände aufgrund ihres jungen Alters noch nicht so einschätzen wie Erwachsene. Deswegen gilt es, sie besonders zu schützen. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h im Bereich von Schulen, entlang von Schulwegen und in der Nähe von Kindergärten sind ein Baustein, um das Risiko von schweren Verkehrsunfällen mit Kindern zu verringern.
Um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu überprüfen, haben die Beamten des 2. Polizeireviers am vergangenen Donnerstagnachmittag zwischen 14 Uhr und 16 Uhr Geschwindigkeitskontrollen im Steinrader Damm/ Schönböckener Hauptstraße durchgeführt. Dort gilt im Bereich des Schulwegs eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
19 Verkehrsteilnehmer überschritten die Höchstgeschwindigkeit bis 15 km/h (Verwarngeld). 10 fuhren zwischen 16 km/h und 20 km/h zu schnell (Bußgeld), 2 durchfuhren die Messstelle mit einer Geschwindigkeit von 21-30 km/h (Bußgeld, 1 Punkt) zu schnell und ein Verkehrsteilnehmer überschritt die Höchstgeschwindigkeit im Bereich von 41-50 km/h (Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot). Ein noch in der Probezeit befindlicher, ortskundiger 19 Jahre alter Lübecker passierte die Messstelle abzüglich der Toleranz mit 72 km/h anstelle der erlaubten 30 km/h.
Kurz vor dem Ende der Geschwindigkeitskontrolle fuhr ein mit einer Sturmhaube vermummter E-Scooter-Fahrer auf dem Radweg stadteinwärts an den Polizeibeamten vorbei. Dieser war schneller als mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h unterwegs, zudem war an dem E-Roller keine Versicherungsplakette angebracht. Der 14-Jährige ignorierte die Aufforderung zum Anhalten und fuhr einfach weiter. Nach kurzer Verfolgung konnten ihn die Polizisten in der Schönböckener Hauptstraße einholen und anhalten.
Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Software des Rollers verändert und somit eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h mit dem Elektrokleinstfahrzeug möglich war. Auf dem Trittbrett erkannten die Polizisten des 2. Reviers eine Versicherungsplakette aus dem Jahr 2026, die zuvor von einem Mietroller entwendet worden war und nicht zu dem kontrollierten E-Roller gehörte. Ferner führte der 14-Jährige weitere entwendete Versicherungsklebeplaketten von Mietrollern mit sich.
Er muss sich nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, zudem leitete die Polizei Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sowie des Verdachts des Diebstahls und des Kennzeichenmissbrauchs ein. Der E-Roller wurde sichergestellt. Auch aufgrund seiner Vermummung sowie des Fahrens während der Flucht mit dem E-Roller auf dem Gehweg muss der Jugendliche nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.









