Lübeck – Die Einschränkungen für die Verkehrsführung für den öffentlichen Verkehr auf der Possehlbrücke müssen bis Ende Juli verlängert werden. Dies ist notwendig, da die Schäden in Folge der Nichteinhaltung der 7,5 t Beschränkung zu begutachten und zu beheben sind.
Die Gehwegplatten im Bereich der Behelfsüberfahrt für die Fahrspur in Richtung Innenstadt sind vor und hinter der Brücke beschädigt. Der Schadensumfang auf bis zu 10 m lange Abschnitte, geht über das Maß für eine im Vorfeld einkalkulierte Reparatur hinaus. Grund dafür ist, dass trotz der verkehrsrechtlichen Vorgaben die Beschränkung des Schwerlastverkehrs auf 7,5 t Fahrzeuggesamtgewicht nicht eingehalten wurde.
Zusätzlich zu den Schäden auf dem Gehweg, vor und hinter der Brücke, ist die Brückenkonstruktion auf weitere mögliche Schäden zu untersuchen. Der Bereich der Brücke, der für die behelfsmäßige Überfahrt von maximal 7,5 t vorbereitet wurde, ist nicht für die dauernde Überfahrt von Schwerlastverkehr ausgelegt. Die vorgesehene Sonderprüfung des Bauwerkes könnte Schäden aufzeigen, deren Reparatur weitere Sperrungen des Verkehrs zu Folge hat. Besonders der Rad- und Fußverkehr wird hierfür eingeschränkt.
Ab dem 20. Juli werden die Fahrspuren eingeengt, aber in beide Richtungen befahrbar bleiben. Dies entspricht der Bauphase zum Ausbau der Asphaltkeile, die für die Verschwenkung der Fahrbahn eingebaut wurden und ursprünglich bis zum 24. Juli vorgesehen war. Diese Bauphase wird bis zum Ende Juli verlängert, so dass die Umleitung für die Rad- und Gehwege über die gegenüberliegende Brückenseite bestehen bleibt.
„Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen leider unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten“, heißt es abschließend in der Mitteilung der Hansestadt Lübeck.









