Regelungen zur Öffnung der Gastro-Branche am 18. Mai

Kiel – Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat gestern (13.5.) – vor der Öffnung der Ferienwohnungen, Hotels und gastronomischen Betriebe am 18. Mai – für die Gastro-Branche einen begleitenden Leitfaden für die notwendigen Schutz- und Hygiene-Konzepte herausgegeben, damit wieder auswärts zum Essen oder zur Erfrischung eingekehrt werden kann. Die Kontaktbeschränkungen – maximal zehn Personen aus zwei Haushalten – gelten weiterhin und sind strikt einzuhalten. Weiterhin gilt eine Obergrenze von 50 Gästen, die gleichzeitig bewirtet werden.

„Obwohl unsere neue Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unter gelockerten Rahmenbedingungen absehbar noch bis zum Wochenende in Arbeit ist, erreichen uns viele Fragen nach genauen Vorgaben, die wir mit diesen Leitlinien hoffentlich umfassend beantworten können“, sagte Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz (Foto) in Kiel. „Kern-Gebot im Umgang mit Gästen ist und bleibt neben einer intensiven Hygiene in allen Bereichen stets das Mindest-Abstandsgebot von 1,50 Metern zwischen den Menschen“, so der Minister.

Was gilt insbesondere:
1. Es besteht Anmelde- beziehungsweise Reservierungspflicht unter Angabe von Namen, Anschrift und soweit vorhanden Telefonnummer und E-Mail-Adresse, um im Infektionsfall Kontakte nachverfolgen zu können und den Gästefluss im Innen- und Außenbereich zu steuern. Ein Steuerungskonzept soll einen Begegnungsverkehr zwischen den Gästen vermeiden – insbesondere im Ein- und Ausgangsbereich, auf Fluren, in Aufzügen und Treppenhäusern sowie im Toilettenbereich.
Spontanbesuche sind mit den gleichen Angaben bei der Anmeldung möglich.
2. Den Gästen werden die Plätze zugewiesen.
3. Zwischen den besetzten Stühlen zweier benachbarter Tische muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter gewährleistet sein. Durch Einsatz geeigneter Barrieren (zum Beispiel Plexiglaswände) können die Abstände verkleinert werden.
4. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die unmittelbare Kontakt zu  Gästen haben, sollten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, besser noch einen Servierwagen nutzen, um den Abstand von 1,5 Meter zu gewährleisten.
5. Buffets sind nicht erlaubt, Gäste werden ausschließlich am Tisch bedient und die Betriebe müssen spätestens um 22 Uhr schließen.
6. Speisekarten und andere Gegenstände, die Gäste gemeinsam nutzen, sollten minimiert und regelmäßig desinfiziert werden. Der Betreiber darf keinen übermäßigen Alkoholkonsum zulassen.
7. Nach jedem Gästewechsel sind Stühle und Tische gründlich zu desinfizieren. Räumlichkeiten, in denen sich Gäste und Mitarbeiter aufhalten, sind regelmäßig zu lüften.
8. Die Bezahlung sollte möglichst bargeldlos erfolgen.
9. Für die Benutzung von Gästetoiletten ist eine geeignete Zugangsregelung zu schaffen, die sich an der Größe des Toilettenraums orientiert. Um Abstandsregeln einzuhalten, sind gegebenenfalls einzelne Toiletten oder Pissoirs zu sperren. Ferner sind Gästetoiletten in regelmäßigen Abständen zu reinigen, Flüssigseife, Einmalhandtücher und Desinfektionsspender müssen bereitgestellt werden.

In der vierseitigen Handlungsempfehlung des Landes geht es neben allgemeinen Anforderungen an die Hygienekonzepte in den Betrieben und Unterkünften vor allem um Einzelfragen wie Reservierungs-Regelungen oder etwa die Möglichkeit, Gästetische auch mit geeigneten physischen Barrieren wie etwa Plexiglasscheiben voneinander zu trennen. „Zudem stellen wir noch einmal klar, dass alle gastronomischen Betriebe Hygiene-Konzepte erstellen müssen, die auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen sind“, sagte Buchholz.

Mit Blick auf das ab 18. Mai wegfallende touristische Einreiseverbot wird von der Landesregierung, den zuständigen Landräten und Tourismusverantwortlichen in den einzelnen Regionen derzeit ein weiterer Leitfaden für die Steuerung des Tagestourismus erarbeitet. Dabei geht es vor allem um vorsorgliche Regelungen für einen möglichen Gäste-Ansturm an Himmelfahrt und dem Pfingst-Wochenende.

„Die einzelnen Kreise müssen und werden hier mit unserer Unterstützung selbst regeln, wie die Gästeströme am besten zu steuern sind, um Menschenansammlungen zu vermeiden“, so Buchholz. Er könne nur an jeden Einzelnen appellieren: „Seien Sie uns willkommen – aber meiden Sie in Ihrem eigenen Interesse solche Orte, an denen Gedrängel entstehen könnte. Ein paar Kilometer weiter finden Sie an unseren herrlichen Küsten oder in unserem abwechslungsreichen Binnenland garantiert einen Ort, an dem Sie mit ausreichendem Abstand zu anderen die Seele baumeln lassen können.“

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