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Schleswig – Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein hat das sogenannte Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotsports-Gebieten außer Vollzug gesetzt. Das von der Landesregierung per Landesverordnung erlassene Verbot sei rechtswidrig, teilte das OVG zu seinem Beschluss mit. Das Verbot werde daher bis zu einer Entscheidung über den in der Hauptsache gestellten Normenkontrollantrag außer Vollzug gesetzt. Mit der Entscheidung gab das Gericht Eilanträgen von zwei Hotelbetrieben statt.

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