Lübeck – Am Donnerstag (16.10.) stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Kiel gleich zwei per Haftbefehl gesuchte Personen in Kiel und Lübeck fest. Eine Frau ließ sich nach der Festnahme sogar tragen und verletzte sich zudem selbst.
Bei der Einreiseüberwachung eines aus Litauen kommenden Fährschiffs stellte die Bundespolizei im Kieler Ostuferhafen gegen 18.45 Uhr einen 46-jährigen Litauer fest. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab einen Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft aus Hessen. Demnach war er wegen gemeinschaftlichem Diebstahls verurteilt und hatte sich dem Strafantritt nicht gestellt. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er gegen 20.30 Uhr der Justizvollzugsanstalt übergeben und muss nun eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verbüßen.
Etwas schwieriger verlief die Vollstreckung eines weiteren Haftbefehls im Hauptbahnhof Lübeck.
Gegen 22 Uhr kontrollierten Bundespolizisten eine 56-jährige Deutsche. Sie hatte sich zuvor schon über Notruf bei der Polizei Lübeck mit einem unverständlichen Sachverhalt gemeldet. Gegenüber der Bundespolizei gab sie an, ungerecht behandelt worden zu sein, konnte aber auf konkrete Nachfrage keine verständlichen Angaben machen.
Die Überprüfung ihrer Personalien ergab dann einen Haftbefehl einer Staatsanwaltschaft aus Nordrhein-Westfalen wegen Beleidigung. Demnach hätte sie 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe oder ersatzweise 300 Euro Geldstrafe zu leisten. Sie gab an, dass ihr der Haftbefehl bekannt, sie aber nicht bereit sei, das Geld zu entrichten. Die Polizei sei nun für sie zuständig und sie müsse nichts mehr machen. Sie verweigerte zu diesem Zeitpunkt an jegliche Mitarbeit und legte sich bäuchlings auf den Boden, so dass sie selbst und ihr Gepäck unter Hinzuziehung weiterer Beamter zur Bundespolizeiwache getragen werden mussten.
In der Wache schlug die Frau dann unvermittelt ihren Kopf mehrfach auf den Boden und zog sich dabei eine Kopfwunde zu, die ärztlich versorgt werden musste. Nach Erstversorgung durch den hinzugezogenen Rettungsdienst wurde die Frau unter bundespolizeilicher Begleitung noch im UKSH Lübeck zur weiteren Abklärung untersucht.
Nach Abschluss der ärztlichen Versorgung wurden sie gegen 1 Uhr der Justizvollzugsanstalt zum Haftantritt übergeben.
(Quelle: Bundespolizeiinspektion Kiel – Pressestelle – André Fischer)