Lübeck – Im Fall der Gewalttat in Bad Schwartau am vergangenen Sonntag (OH-AKTUELL berichtete) hat das Amtsgericht Lübeck auf Antrag der Staatsanwaltschaft nunmehr Untersuchungshaftbefehl wegen Verdachts des Totschlags erlassen. Wie die Staatsanwaltschaft und die Polizeidirektion Lübeck mitteilen, wurde dem 50-jährigen Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet und er wurde der Justizvollzugsanstalt zugeführt. Der Mann hatte am Sonntag mit mehreren Messerstichen seine 45-jährige Ehefrau getötet und danach seinen Sohn zu seinen Eltern gebracht, ehe er sich der Polizei stellte – Die Hintergründe der Tat und der genaue Ablauf des Geschehens sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen, sodass es zunächst keine näheren Auskünfte der Staatsanwaltschaft gibt.
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