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Anzeigen! Hoverboards ohne Fahrerlaubnis genutzt

Fehmarn – Beamte der Polizeistation Fehmarn haben am Sonnabendnachmittag (19.5.) zwei Mädchen im Bereich der Strandallee gestellt, die auf sogenannten Hoverboards fuhren. Da die beiden Kinder im öffentlichen Verkehrsraum fuhren, wurde ihnen die Weiterfahrt untersagt, da sie nicht im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse 2B" sind. Von Amts wegen wird – so teilt die Polizei mit – eine Strafanzeige „Fahren ohne Fahrerlaubnis" und des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.

Elektroboards (Hoverboards) und elektronischen Einrädern werden verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Somit sind sie zulassungs-, versicherungs-, steuerrechtlich- und fahrerlaubnisrechtlich zu beurteilen.

Weiteres kann in einem Faltblatt der Polizei Westhessen nachgelesen werden: http://upea.de/wp/wp-content/uploads/2017/05/170329_Flyer-E-Boards-signed.pdf 

 

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