Neumünster – In den Holstenhallen in Neumünster sind heute (12. Oktober) 109 Polizeianwärterinnen und 198 Polizeianwärter feierlich vereidigt worden. Mit ihrem Eid auf das Grundgesetz und die Landesverfassung verpflichten sich die Nachwuchskräfte, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu achten und die Rechte der Bürger zu wahren.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack begrüßte die neuen Mitglieder der „Polizeifamilie Schleswig-Holstein“ persönlich: „Herzlichen Glückwunsch! Sie haben sich unter den vielen Bewerberinnen und Bewerbern durchgesetzt und das Auswahlverfahren erfolgreich bestanden. Mit Ihrem Eid übernehmen Sie nun eine ganz besondere Verantwortung – für unseren Rechtsstaat und die Menschen in unserem Land. Sie haben sich bewusst für einen Beruf entschieden, der Mut, Integrität und Einsatzbereitschaft erfordert – und der auch Risiken mit sich bringt.“
Die Vereidigung markiert für die angehenden Beamtinnen und Beamten den Start in einen Beruf, der mit großer Verantwortung und hohen Erwartungen verbunden ist. Tag für Tag stehen Polizistinnen und Polizisten im Dienst der Gesellschaft – oft unter schwierigen Bedingungen. Sie sind Garant für Sicherheit, Ordnung und Vertrauen – Werte, die in Zeiten globaler Krisen, gesellschaftlicher Spannungen und neuer Bedrohungen besonders wichtig sind.
Ministerin Sütterlin-Waack verwies auf die aktuellen Herausforderungen, denen sich die Polizei stellen müsse: internationale Konflikte, Extremismus, Cyberkriminalität, Angriffe auf Einsatzkräfte oder der Schutz kritischer Infrastruktur. „Umso wichtiger ist es, dass Sie mit klarem Werteverständnis, hoher Einsatzbereitschaft und einer modernen Ausbildung in den Dienst treten“, betonte die Ministerin.
„Schleswig-Holstein braucht eine starke Polizei – gut ausgebildet, modern ausgestattet und fest verankert in unserer demokratischen Ordnung. Dafür brauchen wir Menschen wie Sie: engagiert, verantwortungsbewusst und mutig. Denken Sie immer daran – Sie sind nicht allein! Sie sind Teil einer großen Gemeinschaft, einer Polizeifamilie, die füreinander einsteht“, so die Ministerin weiter.
Die Nachwuchskräfte der Schutz- ,Wasserschutz- und Kriminalpolizei sind kürzlich in eine zweieinhalbjährige Ausbildung oder ein dreijähriges Studium gestartet. Auf dem Ausbildungsplan stehen unter anderem rechtliche Grundlagen, taktisches Vorgehen, Kommunikation und ethische Aspekte des Polizeiberufs. Nach erfolgreichem Abschluss werden sie zu Polizeiobermeisterinnen beziehungsweise -obermeistern oder zu Kommissarinnen beziehungsweise Kommissaren ernannt.
(Quelle: Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport)