Foto: Arno Reimann
- Anzeige -

Lübeck – Insbesondere im nördlichen Ostholstein ist es wiederholt zu sogenannten Schockanrufen gekommen. Die Anrufer kontaktierten in den bekannt gewordenen Fällen am Mittwoch (23.2.) und Donnerstag (24.2.) lebensältere Personen über ihre Festnetzanschlüsse und gaben sich als Polizeibeamte oder Staatsanwälte aus. Im Gespräch täuschten diese falschen Amtsträger vor, dass ein naher Angehöriger oder Bekannter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hätte und in Untersuchungshaft sitze. Eine Kaution könne die Freilassung bewirken.

Mindestens sieben Fälle derartiger Schockanrufe sind am Donnerstag (24.2.) bei der Polizei angezeigt worden. Die Angerufenen reagierten vornehmlich richtig, indem sie sich skeptisch zeigten, das Telefonat beendeten und sich an ihre Polizeidienststelle wandten.

In einem Fall konnten die unbekannten Täter jedoch eine fünfstellige Bargeldsumme erbeuten. Am frühen Mittwochnachmittag (23.2.) nahm eine 83-jährige Frau aus Großenbrode einen Telefonanruf entgegen. Eine männliche Stimme stellte sich als Polizeibeamter aus Lübeck vor und gab der Geschädigten bekannt, dass ihre Freundin eine rote Ampel missachtet und eine Frau angefahren hätte. Diese sei dadurch tödlich verletzt worden. Die Unfallfahrerin hätte die 83-Jährige namentlich benannt, um ihr in Form einer Kautionszahlung zu helfen.

Nachdem die Geschädigte dem Anrufer ihre Hilfe zusicherte, legte der Mann, der sich nun als Oberstaatsanwalt ausgab, den Kautionsbetrag fest. Bis zur Abholung der Summe sollte die Geschädigte niemand über das Gespräch informieren.

Am Morgen des Folgetages wurde die Seniorin erneut telefonisch kontaktiert und eine Abholung an der Wohnanschrift des Opfers vereinbart, wo das Geld schließlich an einen jungen Mann ausgehändigt wurde. Dieser war etwa 25 Jahre alt, hatte dunkles Haar, einen ungepflegten Bart und trug dunkle Kleidung. Auffällig sei ein Handy gewesen, das er durchweg am Ohr hielt.

Die Kriminalpolizeistelle Oldenburg ermittelt wegen des Verdachts des Betruges und sucht in diesem Zusammenhang Zeugen, die am 24. Februar zwischen 10.45 Uhr und 11.15 Uhr in der Straße Am Süderfeld verdächtige Beobachtungen gemacht haben. Hinweise werden unter der Rufnummer 04361-10550 oder per E-Mail an Oldenburg.KPSt@polizei.landsh.de entgegengenommen.

Die Polizei gibt erneut folgende Verhaltenshinweise:

– Seien Sie grundsätzlich skeptisch gegenüber fremden Personen am  Telefon

– Lassen Sie sich den vollständigen Namen des anrufenden Polizisten oder Staatsanwaltes sowie dessen Dienstort und Rückrufnummer geben  und legen dann auf. Im Zweifel kontaktieren Sie die Polizei über 110 oder die nächstgelegene Dienststelle und hinterfragen dort den Anruf.

 – Geben Sie am Telefon keine Auskünfte über persönliche  Lebensverhältnisse, persönliche Daten oder Ihre finanzielle Situation.

– Die Polizei verlangt am Telefon niemals Überweisungen auf ein  Konto oder die Übergabe von Bargeld.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein