Foto: Arno Reimann
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Lensahn – Auf dem Standstreifen der Bundesautobahn 1 zwischen Oldenburg Süd und Lensahn ist es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Mann und einer Frau gekommen. Hintergrund der Szene am Donnerstag (12.1.) war offenbar – juristisch formuliert – „die unbefugte Ingebrauchnahme seines Wagens“.

Wie die Polizei weiter mitteilt, machte eine 21-jährige Frau aus Reinbek sich mit dem Pkw Audi A6 ihres 33-jährigen Ex-Freundes, der ebenfalls aus Reinbek kommt, auf den Weg Richtung Norden und nutzte dazu die Autobahn 1. In Oldenburg drehte sie und befuhr die Autobahn wieder Richtung Süden. In der Zwischenzeit hatte sich der 33-Jährige zusammen mit einer 25-jährigen Verwandten aus Hamburg auf den Weg der Verfolgung gemacht.

Zwischen den Anschlussstellen Oldenburg Süd und Lensahn hielt die 21-Jährige gegen 5 Uhr auf dem Standstreifen. Als sie sich noch oder wieder im Fahrzeug befand, hielten auch der 33-Jährige und seine Begleiterin an der Stelle. Der Reinbeker zog die Ex-Freundin aus seinem Wagen, worauf es zur körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden kam.

Die 21-Jährige flüchtete sich in das Auto seiner 25-jährigen Begleiterin. Zusammen fuhren die beiden in Lensahn von der Autobahn herunter an eine nahegelegene Tankstelle. Dorthin wurden sie von dem Ex-Partner, der jetzt seinen Audi bestiegen hatte, verfolgt. Es kam zu einer weiteren Auseinandersetzung auf dem Tankstellengelände, woraufhin die Hamburgerin die Polizei alarmierte.

Rettungswagen bringt Frau in die Klinik

Während des Notrufs setzte sich der Reinbeker ab und fuhr in unbekannte Richtung davon. Er konnte trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen nicht mehr angetroffen werden. Weil die Reinbekerin offenbar durch die körperlichen Angriffe verletzt wurde, wurde ein Rettungswagen hinzugerufen, der die Frau in ein Neustädter Krankenhaus brachte. Während der Sachverhaltsklärung räumte sie den vorherigen Konsum von Betäubungsmitteln ein. Zudem wurde bei einem Test ein vorläufiger Atemalkoholwert von 1,60 Promille gemessen. Der Frau wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Sie blieb zur Beobachtung in der Klinik.

Ihr wird die unbefugte Ingebrauchnahme eines Fahrzeugs vorgeworfen. Zudem wurde eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt, denn diese besitzt die Frau nach ersten Erkenntnissen nicht. Ebenso wurde ein Verfahren wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt unter dem Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln eingeleitet. Die Führerscheinstelle erhält darüber Kenntnis. Ihr Ex-Freund muss sich wegen des Verdachts der Körperverletzung in einem Strafverfahren verantworten.

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